Fliegende AGB
Die BGH-Entscheidung zur Nachkalkulation von Flugpreisen bietet Jurastudierenden einen anschaulichen Fall für die Klausur: von der Abgrenzung zwischen Individualabrede und AGB über § 307 III BGB bis zur unangemessenen Benachteiligung nach § 307 I, II BGB. Besonders prüfungsrelevant ist dabei die Abgrenzung von Preishaupt- und Preisnebenabrede.
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