Sturz durch Straßenschaden: keine Amtshaftung bei typischen Gefahrenquellen im Straßenverkehr
Ein Motorradfahrer stürzte aufgrund eines beschädigten Gullydeckels. In diesem Urteil des LG Frankenthal trifft Verkehrssicherungspflicht auf einen lebensnahen Sachverhalt und liefert damit ein Vorzeigebeispiel für eine examensrelevante Konstellation aus dem Staatshaftungsrecht.
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