Krankschreibung per Klick
Krankschreibung per Klick und plötzlich ist der Job weg: Ein Arbeitnehmer legte eine online erworbene AU-Bescheinigung vor, ohne jemals mit einem zugelassenen Arzt Kontakt gehabt zu haben. Das LAG hat sich mit der fristlosen Kündigung beschäftigt. Warum es dabei nicht entscheidend darauf ankam, ob der Arbeitnehmer tatsächlich krank war, zeigt die aktuelle Entscheidung.
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