Ansprüche auf Ausgleichszahlung wegen Verspätung eines Fluges richten sich nach der Fluggastrechte-VO. Unterliegen diese im Falle einer Pauschalreise der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB oder der speziellen Verjährungsfrist des Reisevertragsrechts nach § 651j BGB?
WeiterlesenErbe trotz Ausschlagung?
Wer hätte das gedacht - Als die Tochter vom Tod ihrer Mutter erfuhr, schlug sie zunächst die Erbschaft aus Sorge vor Überschuldung der offenbar verwahrlosten Mutter aus. Seit ihrem 11. Lebensjahr hatte sie keinen Kontakt zu der alkoholkranken Mutter gehabt. Einige Zeit später stellte sich jedoch heraus, dass sich im Vermögen doch noch mehr als 70.000 Euro befanden. Daraufhin hat die Tochter die Ausschlagung angefochten. Geht das?
WeiterlesenPresserechtliche Auskunftsansprüche sind in den Landespressegesetzen geregelt und können sich danach nur gegen Landesbehörden richten. Gegenüber Bundesbehörden gibt es keine vergleichbare Regelung, sodass insoweit unmittelbar auf Art. 5 I GG zurückzugreifen ist. Bedeutsam ist nicht nur der Anspruch selbst, sondern auch die Frage, wie er prozessual durchzusetzen ist.
WeiterlesenSpiegelverkehrte Dusche
Wohl jedem von uns ist es schon passiert - Die im Internet bestellte Ware passt nicht für den vorgesehenen Zweck, weil man sich z.B. vermessen hat. Oft kann man die falsch georderte Ware dann einfach zurückschicken. Blöd ist es allerdings, wenn es sich um eine maßgefertigte Dusche handelt, für die bereits Arbeiten im Bad begonnen hatten.
WeiterlesenLaubrente für verschmutzten Pool?
Nachbarrechtliche Streitigkeiten wirken mitunter auf den ersten Blick etwas skurril, sind aber in der Praxis durchaus häufig anzutreffen. So ist es keine Seltenheit, dass vor Gericht über überhängende Wurzeln oder Notwege über das benachbarte Grundstück gestritten wird. So hat sich auch das OLG Frankfurt mit zwei Bäumen beschäftigt, deren Laub auf den benachbarten Pool fällt. Wer muss die Kosten für den erhöhten Reinigungsaufwand tragen?
WeiterlesenBGH zur Begründetheit einer Verfahrensrüge bei relativen Revisionsgründen gem. § 337 StPO
Mit der Verfahrensrüge wird die Verletzung von Verfahrensrecht geltend gemacht. Der BGH musste sich mit der Verletzung des § 258 II Hs. 2 StPO (Gewährung des letzten Wortes) und § 22 Nr. 5 StPO analog (Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Staatsanwalts) auseinandersetzen. Da Verfahrensrügen für die Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen wichtig sind, wollen wir uns diese Entscheidung einmal ansehen.
WeiterlesenEine inhaltliche Überprüfung von Vertragsbedingungen gehört zur Grundausstattung eines Juristen und einer Juristin und steht schon auf dem Vorlesungsplan Deiner BGB-AT Vorlesung im ersten Semester. Die Entscheidung vom Landgericht Köln ist ein sehr gutes Beispiel für Dich, welche Anforderungen an eine Inhaltskontrolle gestellt werden. Außerdem kannst Du aus dieser Entscheidung für Dich mitnehmen, was unter der gern verwendeten Floskel „sachverhaltsnahes Arbeiten und Argumentieren“ zu verstehen ist.
WeiterlesenNahezu seit Beginn der Bundesrepublik wurden ehemalige Kanzler räumlich und personell im Bundestag auf Kosten des Bundes ausgestattet. Nur bei Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder wurde davon abgesehen. Er hat geklagt und damit eine Reihe wichtiger rechtlicher Fragen aufgeworfen. VG und OVG haben die Klage abgewiesen, allerdings wurde die Revision zugelassen.
WeiterlesenDer merkantile Minderwert ist der aufgrund eines Unfalls reduzierte Verkaufswert selbst bei vollständiger und ordnungsgemäßer Reparatur. Muss dann bei der Ermittlung dieses merkantilen Minderwerts von einem Nettokaufpreis ausgegangen werden oder ist die Umsatzsteuer mit einzubeziehen und anzusetzen?
WeiterlesenEin Rückblick auf das Jurastudium (Teil III)
Die Situation kennt wohl jeder, der Jura studiert hat oder aktuell noch studiert. Viel zu lange hat man die Klausurvorbereitung hinausgeschoben und am Ende bleibt nur noch Zeit für die wichtigsten Definitionen und Schemata, die dann meistens am Tag vor der Klausur noch inhaliert werden. Nach der Klausur dann sind alle anderen Dinge spannender und wichtiger und Stoff wiederholt wird eher nicht. Vor der nächsten Klausur wiederholt sich die ganze Prozedur dann wieder von vorne. Dass das langfristig noch der optimalste Weg ist, dürfte wohl klar sein. Wie man den Lernstoff einigermaßen bewältigen kann und wie sich meine Prüfungsvorbereitung im Laufe der Zeit verändert hat, möchte ich Euch nachfolgend kurz erläutern.
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