Urteilsticker

Jobangebot auf Kleinanzeigen führt zu Streit um AGG-Entschädigung

Der Kläger will einen Anspruch auf Diskriminierungsentschädigung geltend machen, da er davon ausging, bei seiner Bewerbung aufgrund seines Geschlechts abgelehnt worden zu sein. Vor dem LAG Schleswig-Holstein ging es schließlich jedoch um die Frage, ob seine Bewerbung überhaupt formell zugegangen ist, da er sich über den klar kommunizierten Wunsch der schriftlichen Bewerbung hinweggesetzt und sich per E-Mail beworben hat.

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AGB-Recht vs. Preisklauselgesetz: BGH zur rückwirkenden Unwirksamkeit von Indexmietklauseln

Führt ein Verstoß gegen das Preisklauselgesetz bei Indexmieten zur Unwirksamkeit ex tunc oder ex nunc? Der BGH hat kürzlich Klarheit geschaffen: Formularmäßige Preisanpassungsklauseln müssen der strengen AGB-Inhaltskontrolle standhalten. Für die Klausur steckt in dieser Entscheidung daher mehr drin als nur Mietrecht.

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Der BGH zur Garantenstellung einer Mutter für ihren minderjährigen Sohn

Kann eine Mutter strafrechtlich verantwortlich sein, wenn sie ihren minderjährigen, aber strafmündigen Sohn nicht von einer schweren Straftat abhält? Der BGH beschäftigte sich mit der Frage, ob die Mutter eine Garantenstellung haben könnte und zeigte dabei Grenzen für die sich daraus ergebende Handlungspflicht auf. Ein Fall mit einer Vielzahl an klausurrelevanten Problemen.

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BGH zum sittenwidrigen Kauf eines Faksimiles

Erklärt ein Rechtsanwalt ausdrücklich (nur) die Anfechtung und den Widerruf des Kaufvertrags, schließt dies eine Auslegung, dass der Käufer damit (konkludent) auch den Rücktritt von dem Vertrag erklärt hat, nicht aus. Außerdem stellt der BGH klar, dass bei einem auffälligen Missverhältnis auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie auf die vertraglich geschuldete Leistung abzustellen ist.

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Der BGH zur Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung beim Raub

Die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung oder Bereicherung wird beim Diebstahl, Raub, Betrug und Erpressung relevant. Sie ist ein objektives Tatbestandsmerkmal, auf welches sich der Vorsatz des Täters beziehen muss. Fraglich ist, wie es sich auswirkt, wenn der Täter meint, einen Anspruch auf die Sache zu haben. Der BGH hat sich erneut mit dieser Frage beschäftigt.

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