Waffenverbot für AfD-Mitglieder
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit trotz Parteienprivileg? Das OVG Sachsen-Anhalt befasst sich mit der Frage, ob die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer politischen Partei bei verfassungsfeindlichen Bestrebungen zum Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis führen kann. Im Mittelpunkt stehen das Verhältnis von § 5 II Nr. 3 WaffG zu Art. 21 GG, die Anforderungen an eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ sowie die Widerlegung der gesetzlichen Regelvermutung.
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