Im öffentlichen Recht ging es 2024 sowohl prozessual als auch materiell-rechtlich bunt daher. Die Gerichte beschäftigten sich mit Verfassungsbeschwerden, Normenkontrollverfahren, mit Fortsetzungsfeststellungsklagen, Klagen auf Unterlassungsansprüche und Vollzugsfolgenbeseitigungsansprüche. Auch hier lässt sich abzeichnen, dass die bisherigen Prüfungsklassiker wohl immer noch angesagt bleiben dürften. Materiell-rechtlich hatte das Jahr auch viel zu bieten. Von Grillanlagen und der Haltung von einem Hahn im Garten, über die straßenrechtliche Beurteilung von Mietfahrzeugen, der Verantwortlichkeit von Kfz-Haltern bis hin zum Versammlungsrecht und der rechtlichen Behandlung von verfassungsfeindlichen Parteien. Aber auch der Anspruch auf Gleichbehandlung gemäß Art. 3 I GG beschäftigte die Richter:innen das ein oder andere Mal. Hier kannst Du die relevanten Urteile noch einmal nachlesen.
WeiterlesenIm Strafrecht ging es äußerst prüfungsrelevant daher. Auch 2024 lässt sich abzeichnen, dass Themen wie der Rücktritt vom Versuch, die Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit, die Definition einer das Leben gefährdenden Behandlung gemäß § 224 I Nr. 5 StGB sowie die Zueignungsabsicht bei Diebstahl und Raub und der Beendigungszeitpunkt bei Diebstahl weiterhin Dauerbrenner bei den Prüfungsämtern bleiben dürften. BGH und OLG beschäftigten sich 2024 aber auch wieder mit der Strafbarkeit von Blockadeaktionen von Klimaaktivisten. Zum mehraktigen Geschehen beim Heimtückemord gab es im letzten Jahr auch eine neue BGH-Entscheidung. Mit seiner Entscheidung zum Beweisverwertungsverbot bei verdeckten Ermittlern liefern die Richter:innen zudem wieder neuen Prüfungsstoff für eine StPO Zusatzfrage.
WeiterlesenDie Bundesrichter:innen mussten sich 2024 vielen verschiedenen Rechtsfragen annehmen, die nicht nur in der Praxis spannend sind, sondern auch eine hohe Prüfungsrelevanz mit sich bringen. Besonders präsent waren im letzten Jahr Entscheidungen rund um das Thema Fahrzeuge. Dies zeigt mal wieder, dass die Prüfungsthemen u.a. rund um das Deliktsrecht, die Haftung aus StVG, Ansprüche gegen den Versicherer und der Schadensbegriff eine enorme Prüfungsrelevanz mit sich bringen. Wie weit reicht die Haftung des Halters, wenn der geparkte Pkw aus unerklärlichen Gründen in Brand gerät? Wie wird die Haftungsquote bei einem Zusammenstoß mit einem Müllauto gebildet? Muss die Umsatzsteuer bei Bestimmung des merkantilen Minderwerts mit eingerechnet werden und inwieweit sind überhöhte Kostenansätze eines Kfz-Sachverständigen ersatzfähig? Aber auch problematische Fragestellungen aus dem Kaufrecht und dem Sachmangelbegriff, der Verwendung von Quotenabgeltungsklauseln in einem Mietvertrag bis hin zu der Frage der Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen sowie der Reichweite der Aufklärungspflichten des Verkäufers bei einem Immobilienkaufvertrag behandelte der BGH in diesem Jahr.
WeiterlesenWenn der Weihnachtsmann die Kündigung bringt
Vor dem Fest ist nach dem Fest. Bereits in wenigen Tagen sind in den Geschäften Artikel wie Schokoweihnachtsmänner eher Ladenhüter. Was sollte man mit ihnen machen? Vor einigen Jahren aß ein Verkäufer eine solch aussortierte Schokoladenfigur. Die Folge? Kündigung. Aber zu recht?
WeiterlesenDie Vertrauensfrage wurde in der deutschen Geschichte nun erst zum sechsten Mal gestellt. Anlass genug, um den Blick zu einem wahren Klassiker des Staatsorganisationsrechts zu wenden: Das Organstreitverfahren um die zweite Vertrauensfrage von Gerhard Schröder ist aktuell ein absolutes Muss für jeden Jurastudierenden. Wie die Chancen stehen, dass sich bald wieder Bundestagsabgeordnete wegen einer möglichen Verletzung ihrer Rechte durch die Auflösung des Bundestages an das Bundesverfassungsgericht wenden, erfährst Du hier.
WeiterlesenSpülmaschine als Mietgegenstand
AGB-Kontrollen können in Klausuren durchaus unangenehm und schwierig sein. Doch auch in der gerichtlichen Praxis sind sie häufig anzutreffen – und sind dabei nicht selten das Zünglein an der Waage. Dass dabei die Wirksamkeit nicht immer an der Inhaltskontrolle scheitert, sondern bereits Zweifel bei der Auslegung einer Klausel diese zu Fall bringen können, hat das LG Berlin II in folgender Entscheidung anschaulich dargelegt.
WeiterlesenSpätestens seit Corona gehören die sogenannten Konzertveranstaltungs-Fälle zum Repertoire in Deinen Uni Klausuren oder im Examen. Solche Fälle bieten den Prüfungsämtern ein großes Spektrum an, juristische Probleme im BGB AT und Schuldrecht zu prüfen. Das OLG Frankfurt hat sich in seiner aktuellen Entscheidung vom 16.10.2024 (Az. 9 U 85/22) näher mit dem Rechtsinstitut des Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beschäftigt. Wie weit reicht die Haftung des Geschäftsherren für sein Personal?
WeiterlesenEmojis, Emoticons und andere Kürzel sind im digitalen Zeitalter genauso wenig aus unserer Kommunikation wegzudenken wie Messengerdienste allgemein. Selbstverständlich bleiben auch die Gerichte von entsprechenden Fällen nicht verschont. Dass das OLG München mit seinem Urteil vom 11.11.2024 zeigt, wie man souverän mit diesen Themen umgeht, ist sicherlich ein Glücksfall für alle Prüfungsämter.
WeiterlesenRadfahrer vs. Fußgänger
Verkehrsunfälle sollten zu Deiner juristischen Grundausstattung gehören und sind Dauerbrenner in Klausuren und Examen. Grund dafür ist, dass solche Fälle die Gerichte permanent beschäftigen. Bei den Klausurklassikern ist in der Regel mindestens ein Pkw beteiligt. Eher untypisch dürften die Fälle sein, in denen Fußgänger und Radfahrer miteinander kollidieren. Im Mittelpunkt solcher Fälle steht dann die Frage, wie sich die Haftungsquote zwischen diesen Verkehrsteilnehmern aufteilt. Treffen die Radfahrer automatisch die höheren Sorgfaltspflichten? Das Landgericht Wiesbaden hat diese Frage in seinem Urteil vom 2.7.2024 (Az. 9 S 3/24) eindeutig beantwortet.
WeiterlesenBetriebsstörung schon bei 1. E-Mail
Bei dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb handelt es sich um ein Rahmenrecht des § 823 I BGB, welches im Wesentlichen durch die Rechtsprechung geprägt und weiterentwickelt wird. Prüflinge haben diesen Anspruch nicht immer sofort auf dem Schirm und übersehen ihn gerne mal. Das OLG Dresden bietet den Prüfungsämtern nun neuen Klausurstoff mit seiner aktuellen Entscheidung vom 24.06.2024 (Az. 4 U 168/23). Das Gericht musste sich damit befassen, ob schon die einmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail einen Eingriff in dieses Rahmenrecht darstellt. Im Mittelpunkt dieses Falles stehen die Vorschriften aus dem UWG. Auch wenn Dir das UWG regulär, wenn überhaupt, frühestens in Deinen Schwerpunktbereichsvorlesungen über den Weg läuft, können diese Vorschriften für Dich im Gewand des § 823 I BGB schon deutlich früher relevant werden.
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