BGH zur nötigungsgleichen Wirkung von List und Täuschung beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer
Die Entscheidung des _4. Strafsenats_ des BGH befasst sich mit der interessanten Rechtsfrage, wie es sich im Rahmen des § 316a StGB auswirkt, wenn der oder die Täter den Angriff auf den Kraftfahrer bzw. (wie hier) die Kraftfahrerin mittels List und Täuschung verüben, etwa weil sie einen Verkehrsunfall provozieren, um dadurch das Fahrzeug zum Halten zu bringen und um die beabsichtigte räuberische Tat begehen zu können. Ein Angriff auf „Leib oder Leben“ steht in solchen Fällen – wie auch hier – in der Regel nicht in Frage, indes könnte ein solcher auf die „Entschlussfreiheit“ des Opfers gegeben sein.
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