Der umfangreiche und der Lebenswirklichkeit des kriminellen Milieus entnommene Sachverhalt gibt Anlass zur Prüfung einiger Tatbestände und ihrer Voraussetzungen, die auch im Examen gerne abgefragt werden, wie §§ 239a, 239b StGB.
WeiterlesenBGH zum Rücktritt vom versuchten Totschlag
Diese Entscheidung gibt Anlass, sich mit den Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom versuchten (Tötungs-)Delikt auseinanderzusetzen.
WeiterlesenBGH zu tödlich verlaufender Fluchtfahrt
Der Sachverhalt eignet sich hervorragend für einen „Ritt“ durch diverse Straftatbestände, allem voran durch die §§ 212, 211 StGB. Die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit bei Tötungsfolgen im Straßenverkehr ist und bleibt ein beliebtes Terrain für juristische Argumentation. Zudem bietet sich der Fall bestens dafür an, auch einzelne Straßenverkehrsdelikte in den Blick zu nehmen sowie gängige Tatbestände wie die Körperverletzung oder die sog. Unfallflucht.
WeiterlesenBGH zu versuchtem Wohnungseinbruchsdiebstahl
Ein versuchter Wohnungseinsbruchsdiebstahl - in dieser Entscheidung bestätigt der BGH die bisherige Rechtsprechung zum Versuchsbeginn beim Qualifikationsdelikt des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB.
WeiterlesenIn der letzten Woche haben wir uns in Teil 1 mit dem I. Tatkomplex befasst und die Strafbarkeit wegen versuchter räuberischer Erpressung, versuchter Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung besprochen. In diesem Beitrag widmen wir uns dem II. Tatkomplex – also dem Geschehen an der S-Bahn-Überführung – und besprechen die Konkurrenzen sowie die besondere Prüfungsrelevanz des Falles.
WeiterlesenIn dieser aktuellen Entscheidung des BGH geht es um die (versuchte) räuberische Erpressung, Nötigung, Täterschaft und Teilnahme, Sachbeschädigung sowie Körperverletzungsdelikte. Es handelt sich um eine lesenswerte und für das Examen gut geeignete Entscheidung, die zudem aufzeigt, warum zivilrechtliche Fragen hin und wieder auch im Strafrecht relevant sein können.
WeiterlesenIn der letzten Woche hatten wir in Teil 1 des Falles den I. Tatkomplex (die Bürgerversammlung) und die Prüfung der (versuchten) Nötigung gem. §§ 240 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB dargestellt. Nunmehr geht es um den II. und III. Tatkomplex und die Frage, ob sich L möglicherweise auch wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, der Beihilfe zur Brandstiftung nach §§ 306 I Nr. 4, 27 StGB oder der vorsätzlichen Brandstiftung gem. § 306 I Nr. 1 StGB strafbar gemacht haben könnte. Zudem besprechen wir die Mittäterschaft, die Konkurrenzen und die besondere Prüfungsrelevanz des Falles.
WeiterlesenDiese aktuelle Entscheidung des BGH und die daraus abzuleitenden Rechtsprobleme, die gleich mehrere Tatbestände betreffen, eignet sich hervorragend für eine Prüfung der strafrechtlichen Fähigkeiten – nicht nur im Examen. In diesem Beitrag geht es in materiell-rechtlicher Hinsicht vor allem um die im Rahmen des § 240 II StGB anzustellende Gesamtwürdigung der Zweck-Mittel-Relation.
WeiterlesenBGH zur Körperverletzung mit Rasierklinge
In diesem aktuellen Urteil des BGH geht es in erster Linie um die Straftatbestände der §§ 223 ff. StGB, die sich einerseits wegen ihrer hohen Praxisrelevanz und andererseits wegen der vielfältigen Rechtsfragen, die in den einzelnen Normen stecken, sehr gut für Klausuren und Examensprüfungen eignen.
WeiterlesenDie Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, vor allem im Zusammenhang mit Tötungsdelikten, gehört zum typischen Prüfungsstoff im Strafrecht. Das Hineinstoßen von Personen in Gleise bietet dafür – nicht nur hier, sondern wiederkehrend – Anlass zur strafrechtlichen Bewertung. Die entsprechenden Abgrenzungskriterien sollten daher vertiefend und sicher beherrscht werden.
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