Die aktuelle Entscheidung des BGH befasst sich mit einer ganzen Reihe von praxis- und prüfungsrelevanten Fragen. Neben den näher zu erörternden Voraussetzungen der §§ 223, 224 StGB gibt der Sachverhalt Anlass zur Prüfung eines versuchten Totschlages nebst strafbefreiendem Rücktritt, der Voraussetzungen der Notwehr (§ 32 StGB) und des Notwehrexzesses (§ 33 StGB), nicht zuletzt verknüpft mit den Anforderungen an einen sog. Erlaubnistatbestandsirrtum. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts haben wir den Fall in zwei Prüfungsabschnitte aufgeteilt. Im ersten Teil widmen wir uns des Tatgeschehens um D, in der nächsten Woche beleuchten wir dann das Tatgeschehen um G.
WeiterlesenBGH zur Vollendung der Wegnahme beim Raub
Der BGH hatte in diesem aktuellen Fall über die Abgrenzung einer lediglich im Versuchsstadium „steckengebliebenen“ Wegnahme von einer vollendeten zu entscheiden. Die Abgrenzung ist nicht nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 StGB von Bedeutung, sondern auch beim Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB.
WeiterlesenDie objektiven und subjektiven Voraussetzungen für die Annahme eines Heimtückemordes sind nach der ständigen Rechtsprechung des BGH geklärt und werden auch in diesem aktuellen Fall wieder bestätigt. Die Probleme liegen daher nicht zwingend im rechtlichen Detail, sondern in der sauberen und umfänglichen Ermittlung des Lebenssachverhalts (Tatgeschehens) und dessen Subsumtion unter § 211 StGB.
WeiterlesenBGH zur Beihilfe zum Computerbetrug
Fallkonstellationen, in denen es um die strafrechtliche Bewertung von „Bankgeschäften“ im kriminellen Sinne – etwa auch der Einsatz gestohlener Geldkarten an Bankautomaten – geht, sind sowohl in der Praxis als auch in der juristischen Prüfung des Öfteren anzutreffen. In diesem Zusammenhang ist regelmäßig der Computerbetrug nach § 263a StGB in den Blick zu nehmen, weil es – in Abgrenzung zum Betrug nach § 263 StGB – etwa bei der Abhebung von Geld am Automaten mittels einer entwendeten Karte nebst PIN am täuschungsbedingten Irrtum einer Person fehlt.
WeiterlesenNachdem wir im ersten Teil die Strafbarkeit des S besprochen haben, widmen wir uns nunmehr der Strafbarkeit des P. Es geht dabei insbesondere um den doppelten Gehilfenvorsatz und die Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB.
WeiterlesenDie sorgfältige Prüfung der – objektiven und subjektiven – Voraussetzungen einer Teilnahmetat ist ohnehin unabdingbar, bei Tötungsdelikten bzw. bei erfolgsqualifizierten Delikten „mit Todesfolge“ kommt es aber erst Recht darauf an, die Vorstellungen des Täters von der Haupttat konkret und sicher festzustellen. Im hiesigen, vom _2. Strafsenat des BGH_ entschiedenen Fall lagen die Schwierigkeiten genau dort, also den beiden Gehilfen nachzuweisen, dass sie den (versuchten) Heimtückemord an den Beteiligten der Auseinandersetzung bzw. den Tod eines Beteiligten infolge von Körperverletzungshandlungen in ihr Vorstellungsbild aufgenommen hatten. Angesichts ihrer jeweilig für das konkrete Ausführungsstadium eher untergeordneten Gehilfenleistungen verstand sich dies nicht von selbst.
WeiterlesenBei tätlichen Auseinandersetzungen zwischen mehreren Personen werden regelmäßig vor allem Körperverletzungsdelikte verwirklicht, gelegentlich gibt das Geschehen – wie in diesem Fall – darüber hinaus auch Anlass, eine Strafbarkeit nach § 231 StGB zu prüfen.
WeiterlesenBGH zu Schusswaffengebrauch in Notwehr
Eine lesenswerte und mit reichlich Prüfungsstoff gefüllte Entscheidung – insbesondere zum Notwehrrecht und der sog. Absichtsprovokation
WeiterlesenDie Abgrenzung von aktivem Tun und Unterlassen im Rahmen des § 13 StGB ist mitunter nicht nur materiell-rechtlich schwierig, sondern auch vor dem Hintergrund einer möglichen („fakultativen“) Strafmilderung nach § 49 StGB von besonderer – häufig übersehener – praktischer Relevanz.
WeiterlesenNachdem wir uns im ersten Teil die Strafbarkeit des P im Rahmen der §§ 212, 211 StGB angeschaut und klausurorientiert besprochen haben, widmen wir uns nunmehr im zweiten Teil den in Frage kommenden Vermögensdelikten gemäß den §§ 249 ff., 253 ff. StGB.
Weiterlesen