Strafrecht

BGH zum Zueignungsbegriff bei § 246 StGB

Während bei § 242 StGB der Täter nur die Absicht haben muss, sich oder einem Dritten die Sache zuzueignen, ist die Zueignung bei § 246 StGB die Tathandlung. Welche Anforderungen an diese Zueignungshandlung zu stellen sind, ist streitig. Nunmehr hat der BGH in einem obiter dictum eine Änderung seiner Rechtsprechung in Aussicht gestellt. Grund genug, sich mit dem Zueignungsbegriff erneut auseinanderzusetzen.

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BGH zur lebensgefährdenden Behandlung bei § 224 I Nr. 5 StGB

Mit der in § 224 StGB geregelten, gefährlichen Körperverletzung will der Gesetzgeber besonders gefährliche Begehungsweisen höher bestrafen. Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe steigt dementsprechend von 5 Jahren (§ 223 StGB) auf 10 Jahre an. Im Hinblick auf den hohen Strafrahmen gibt es nun unterschiedliche Auffassungen wie „eine das Leben gefährdende Behandlung“ gem. § 224 I Nr. 5 StGB zu definieren ist. Auch der BGH hat sich dazu erneut Gedanken gemacht.

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OLG Karlsruhe zur Verwerflichkeit der Nötigung bei Blockadeaktionen

Wir haben uns im März mit möglichen Rechtfertigungsgründen - wie § 34 StGB und dem zivilen Ungehorsam - bei Blockadeaktionen von Klimaschützern befasst. Nunmehr möchten wir eine Entscheidung des OLG Karlsruhe zur Nötigung und der gem. § 240 II StGB positiv festzustellenden Rechtswidrigkeit zum Anlass nehmen, dieses aktuelle Thema sowie das „Klassiker“-Thema des Gewaltbegriffs näher zu beleuchten.

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BGH zur mittelbaren Täterschaft bei einem strafunmündigen Werkzeug

Der „Normalfall“ der mittelbaren Täterschaft setzt einen Strafbarkeitsmangel des Werkzeugs und einen diesen Mangel kennenden, ihn zumeist sogar hervorgerufen habenden Hintermann voraus. In den meisten Fällen handelt das Werkzeug objektiv oder subjektiv tatbestandslos. Was aber, wenn es „nur“ schuldunfähig ist und damit auch eine Anstiftung gem. § 26 StGB in Betracht kommt? Der BGH ist dieser Frage nachgegangen.

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BGH zur Verwertbarkeit einer audio-visuellen Zeugenvernehmung

Macht ein Zeuge erst in der Hauptverhandlung gem. § 52 StPO von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, dann darf das Protokoll der im Ermittlungsverfahren durchgeführten Vernehmung nicht verlesen werden. Greift das Verwertungsverbot des § 252 StPO aber auch bei einer Bild-Ton-Aufzeichnung gem. § 255a StPO? Diese Frage ist jedenfalls bei § 255a II StPO gar nicht so einfach zu beantworten, weswegen wir uns die nachfolgende BGH-Entscheidung einmal näher ansehen wollen.

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OLG Schleswig zur Rechtswidrigkeit von Klimaschutzaktivitäten

Aktivitäten von Klimaschützern, wie z.B. das Festkleben auf Fahrbahnen, beschäftigen seit geraumer Zeit die Gerichte. Von Interesse ist vor allem die Frage nach einer möglichen Rechtfertigung des grds. strafbaren Verhaltens über § 34 StGB oder den „zivilen Ungehorsam“. Das OLG Schleswig hat eine Rechtfertigung ebenso wie zuvor schon andere Oberlandesgerichte verneint.

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BGH zum Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung

Der Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung gem. § 24 StGB gehört einerseits zum Standardproblem einer Klausur, bei der es auch um Versuch und Rücktritt geht, wird andererseits aber häufig übersehen, insbesondere in den Fällen, in denen der Versuch unbeendet geblieben ist. Damit Dir das in Deiner Klausur nicht passiert, wollen wir uns die nachfolgende BGH-Entscheidung ansehen.

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