Strafrecht

BGH zur nötigungsgleichen Wirkung von List und Täuschung beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer

Die Entscheidung des _4. Strafsenats_ des BGH befasst sich mit der interessanten Rechtsfrage, wie es sich im Rahmen des § 316a StGB auswirkt, wenn der oder die Täter den Angriff auf den Kraftfahrer bzw. (wie hier) die Kraftfahrerin mittels List und Täuschung verüben, etwa weil sie einen Verkehrsunfall provozieren, um dadurch das Fahrzeug zum Halten zu bringen und um die beabsichtigte räuberische Tat begehen zu können. Ein Angriff auf „Leib oder Leben“ steht in solchen Fällen – wie auch hier – in der Regel nicht in Frage, indes könnte ein solcher auf die „Entschlussfreiheit“ des Opfers gegeben sein.

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BGH zur Freiheitsberaubung „auf andere Weise“ und zur Wirksamkeit eines tatbestandsausschließenden Einverständnisses bis List und Täuschung

Die aktuelle Entscheidung des 5. Strafsenats des BGH lenkt den Blick auf den für strafrechtliche Praxis, Wissenschaft und Prüfungsbetrieb jeweils gut geeigneten und relevanten Tatbestand der Freiheitsberaubung. Vor der Subsumtion der in Rede stehenden Tathandlungen wird zunächst das Schutzgut der Strafnorm bestimmt. Unter Heranziehung der bekannten Auslegungsmethoden (grammatische, systematische, subjektiv-historische und objektiv-teleologische Auslegung), bestimmt der Senat die Reichweite des § 239 Abs. 1 StGB.

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BGH zum fehlgeschlagenen Versuch beim Mord - Teil II

Nachdem wir in der vergangenen Woche den ersten Teil besprochen und bereits das Tatgeschehen rund um die Ehefrau (U) geprüft haben, widmen wir uns nunmehr im zweiten Teil dem Tatgeschehen rund um die Freundin der Ehefrau (M). Falls Du den Sachverhalt nicht mehr im Kopf hast, haben wir ihn hier nochmal für Dich dargestellt:

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BGH zum fehlgeschlagenen Versuch beim Mord - Teil I

Diese spannende Entscheidung des BGH befasst sich mit einer ganzen Reihe von praxis- und prüfungsrelevanten Fragen. Neben den für eine Prüfung gut geeigneten Tatbeständen der § 211 StGB und § 224 StGB führt dieser Fall in die Voraussetzungen des Rücktritts, insbesondere die Anforderungen an einen fehlgeschlagenen Versuch und die Auswirkungen einer außertatbestandlichen Zielerreichung auf einen solchen. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts haben wir den Fall in zwei Prüfungsabschnitte aufgeteilt. Im ersten Teil widmen wir uns des Tatgeschehens um U (Ehefrau), in der nächsten Woche beleuchten wir dann das Tatgeschehen um M (Freundin).

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BGH zur Notwehr, zum Notwehrexzess und zum Erlaubnistatbestandsirrtum - Teil I

Die aktuelle Entscheidung des BGH befasst sich mit einer ganzen Reihe von praxis- und prüfungsrelevanten Fragen. Neben den näher zu erörternden Voraussetzungen der §§ 223, 224 StGB gibt der Sachverhalt Anlass zur Prüfung eines versuchten Totschlages nebst strafbefreiendem Rücktritt, der Voraussetzungen der Notwehr (§ 32 StGB) und des Notwehrexzesses (§ 33 StGB), nicht zuletzt verknüpft mit den Anforderungen an einen sog. Erlaubnistatbestandsirrtum. Aufgrund der Komplexität des Sachverhalts haben wir den Fall in zwei Prüfungsabschnitte aufgeteilt. Im ersten Teil widmen wir uns des Tatgeschehens um D, in der nächsten Woche beleuchten wir dann das Tatgeschehen um G.

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BGH zu heimtückischem Mord bei Streit zwischen Ehepartnern

Die objektiven und subjektiven Voraussetzungen für die Annahme eines Heimtückemordes sind nach der ständigen Rechtsprechung des BGH geklärt und werden auch in diesem aktuellen Fall wieder bestätigt. Die Probleme liegen daher nicht zwingend im rechtlichen Detail, sondern in der sauberen und umfänglichen Ermittlung des Lebenssachverhalts (Tatgeschehens) und dessen Subsumtion unter § 211 StGB.

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BGH zur Beihilfe zum Computerbetrug

Fallkonstellationen, in denen es um die strafrechtliche Bewertung von „Bankgeschäften“ im kriminellen Sinne – etwa auch der Einsatz gestohlener Geldkarten an Bankautomaten – geht, sind sowohl in der Praxis als auch in der juristischen Prüfung des Öfteren anzutreffen. In diesem Zusammenhang ist regelmäßig der Computerbetrug nach § 263a StGB in den Blick zu nehmen, weil es – in Abgrenzung zum Betrug nach § 263 StGB – etwa bei der Abhebung von Geld am Automaten mittels einer entwendeten Karte nebst PIN am täuschungsbedingten Irrtum einer Person fehlt.

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