Lebenslange Haft für Ehemann der Toten - seine Mutter lenkt den Verdacht auf sich

Lebenslange Haft für Ehemann der Toten - seine Mutter lenkt den Verdacht auf sich

Unerwartetes Geständnis

Wenn eine Frau ermordet wird, besteht oft die sofortige Vermutung, dass ihr Partner der Täter ist. Auch in diesem Fall wurde sofort der Ehemann des Opfers verdächtigt und festgenommen. Spannend wird es aber dann, wenn sich während der Gerichtsverhandlung plötzlich die Mutter des Ehemannes selbst als Schuldige bekennt.

Was war passiert?

Das Opfer verschwand zunächst im Februar 2022 und wurde dann nach einer öffentlichen Suchaktion Anfang März 2022 gefunden. Der Koffer, in dem sich ihre zerstückelte Leiche befand, wurde am Weserufer angespült. Schnell wurde ihr Ehemann verdächtigt, die Tat begangen zu haben. Im Juni 2022 wurde er wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen angeklagt. Das Urteil ist nun vor dem Landgericht Bremen gefallen.

Das Besondere an dem Fall

Die Mutter des Täters war eigentlich nur als Zeugin für den Prozess geladen. Wie bei einem Fernsehgerichtsprozess, bei dem der wahre Täter plötzlich in den Zuschauerreihen sitzt, behauptete sie, dass sie die Ehefrau ihres Sohnes getötet hätte. Durch diese Aussage verlängerte sich die Beweisaufnahme, sodass der Strafprozess insgesamt neun Monate andauerte.

Das Urteil

Trotz des Geständnisses war das Gericht davon überzeugt, dass der Ehemann der Täter ist. An den Aussagen der Mutter bestünden wegen Unstimmigkeiten erhebliche Zweifel. Zum einen würden Todeszeitpunkt und angeblicher Zeitpunkt der Zerteilung der Leiche nicht zu den Ergebnissen der Obduktion passen und zum anderen soll ihr Sohn sie vor Prozessbeginn darum gebeten haben, die Schuld auf sich zu nehmen. Dies lasse sich aus den Briefen, die er seiner Mutter aus der Haft schrieb, entnehmen. Die Mutter habe nur gestanden, um ihren Sohn vor der lebenslangen Haft zu bewahren.

Die Indizien gegen den Sohn wiegen daher schwerer. Er soll seine Ehefrau heimtückisch ermordet haben (§ 211 StGB). Heimtückisch tötet, wer die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers in feindlicher Willensrichtung bewusst zur Tötung ausnutzt. Arglos ist, wer sich im Zeitpunkt der Ausführungshandlung keines tätlichen Angriffs auf sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit versieht. Wehrlos ist, wer sich infolge der Arglosigkeit nicht oder nur eingeschränkt verteidigen kann. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter seine Frau zunächst mit Medikamenten ruhiggestellt habe, um sie anschließend zu erwürgen. Die Staatsanwaltschaft ging außerdem von einer Tatbegehung aus niedrigen Beweggründen aus. Dem folgte das Gericht allerdings nicht. Niedrige Beweggründe sind Motivationen, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich und verachtenswert sind. Laut Gericht handelte der Täter aus Sorge um die gemeinsame Tochter. Er fürchtete, bei einer Scheidung das Sorgerecht zu verlieren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Revision eingelegt. Sie möchte prüfen, ob nicht doch von einer “besonderen Schwere der Schuld” auszugehen ist.

Bisher ist unklar, ob die Mutter des Täters wegen ihrer Selbstbezichtigung angeklagt wird. In Frage kommt eine Strafbarkeit wegen uneidlicher Falschaussage (§153 StGB) oder wegen des Vortäuschens einer Straftat (§145 Abs. 1 S. 1 StGB).