Illegale Zigarettenfabrik: Den Ermittlungsbehörden gelang ein großer Coup gegen den Tabak-Schwarzmarkt. Die Hintermänner sind zwar bis heute unbekannt, doch 12 Arbeiter aus der heruntergekommenen Halle wurden verurteilt. An ihren Schuldsprüchen hegte der BGH aber nun Zweifel.
WeiterlesenBGH zur Beihilfe zum Computerbetrug
Fallkonstellationen, in denen es um die strafrechtliche Bewertung von „Bankgeschäften“ im kriminellen Sinne – etwa auch der Einsatz gestohlener Geldkarten an Bankautomaten – geht, sind sowohl in der Praxis als auch in der juristischen Prüfung des Öfteren anzutreffen. In diesem Zusammenhang ist regelmäßig der Computerbetrug nach § 263a StGB in den Blick zu nehmen, weil es – in Abgrenzung zum Betrug nach § 263 StGB – etwa bei der Abhebung von Geld am Automaten mittels einer entwendeten Karte nebst PIN am täuschungsbedingten Irrtum einer Person fehlt.
WeiterlesenNachdem wir im ersten Teil die Strafbarkeit des S besprochen haben, widmen wir uns nunmehr der Strafbarkeit des P. Es geht dabei insbesondere um den doppelten Gehilfenvorsatz und die Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB.
WeiterlesenDie sorgfältige Prüfung der – objektiven und subjektiven – Voraussetzungen einer Teilnahmetat ist ohnehin unabdingbar, bei Tötungsdelikten bzw. bei erfolgsqualifizierten Delikten „mit Todesfolge“ kommt es aber erst Recht darauf an, die Vorstellungen des Täters von der Haupttat konkret und sicher festzustellen. Im hiesigen, vom _2. Strafsenat des BGH_ entschiedenen Fall lagen die Schwierigkeiten genau dort, also den beiden Gehilfen nachzuweisen, dass sie den (versuchten) Heimtückemord an den Beteiligten der Auseinandersetzung bzw. den Tod eines Beteiligten infolge von Körperverletzungshandlungen in ihr Vorstellungsbild aufgenommen hatten. Angesichts ihrer jeweilig für das konkrete Ausführungsstadium eher untergeordneten Gehilfenleistungen verstand sich dies nicht von selbst.
WeiterlesenBei tätlichen Auseinandersetzungen zwischen mehreren Personen werden regelmäßig vor allem Körperverletzungsdelikte verwirklicht, gelegentlich gibt das Geschehen – wie in diesem Fall – darüber hinaus auch Anlass, eine Strafbarkeit nach § 231 StGB zu prüfen.
WeiterlesenNachdem wir uns im ersten Teil die Strafbarkeit des P im Rahmen der §§ 212, 211 StGB angeschaut und klausurorientiert besprochen haben, widmen wir uns nunmehr im zweiten Teil den in Frage kommenden Vermögensdelikten gemäß den §§ 249 ff., 253 ff. StGB.
WeiterlesenDie Entscheidung des 3. Strafsenats des BGH betrifft den praktisch wie theoretisch bedeutsamen Fall des „Versuchs eines erfolgsqualifizierten Delikts“, bei dem weder der Grundtatbestand (hier § 306a Abs. 1 StGB) noch der qualifizierte Erfolg (§ 306c StGB) vollendet worden ist. Der Fall ist nicht nur wegen der vom BGH angewendeten Auslegungsmethoden besonders examensrelevant, sondern auch wegen der Abgrenzung zu anderen prüfungsrelevanten Konstellationen.
WeiterlesenIn diesem aktuellen Fall geht es insbesondere um das sog. Finalitätskriterium beim Raub, das die Wegnahmehandlung mit dem Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels verknüpft. Das Finalitätskriterium wird von Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich verstanden – warum der BGH einen subjektiven Ansatz favorisiert, besprechen wir in diesem Urteilsticker. Zudem geht es um das Konkurrenzverhältnis im Sinne der §§ 52, 53 StGB.
WeiterlesenAm 17. Februar begann der Prozessauftakt im Zusammenhang mit der größten Mordserie der deutschen Nachkriegsgeschichte: Niels H. wurde im Jahr 2019 von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Krankenpfleger hatte zwischen den Jahren 2000 und 2005 nachweislich 85 Patientinnen und Patienten umgebracht. In dem nun eröffneten Prozess sitzen insgesamt sieben frühere Vorgesetzte und Kollegen des ehemaligen Krankenpflegers auf der Anklagebank. Der Vorwurf lautet unter anderem: Beihilfe zur Tötung durch Unterlassen.
WeiterlesenBGH zu Lockspitzel und Tatprovokation
Bundesgerichtshof präzisiert Rechtsprechung zu Grenzen rechtsstaatswidriger Tatprovokation.
Weiterlesen