Die rechtlich saubere Abgrenzung von (Mit-)Täterschaft und Teilnahme bzw. Beihilfe ist sowohl praxis- als auch examensrelevant. Im Kern geht es dabei jeweils um die Frage, ob sich einzelne Tatbeiträge des Täters noch als Gehilfeleistung oder schon als täterschaftliche Handlung würdigen lassen. Das gilt auch für die Abgrenzung zwischen Beihilfe zum Betrug und mittäterschaftlich begangenem gewerbs- und bandenmäßigem Betrug.
WeiterlesenBGH zur finalen Verknüpfung beim Raub
Der „Finalzusammenhang“ zwischen Wegnahme und qualifiziertem Nötigungsmittel beim Raub nach § 249 Abs. 1 StGB gehört zum strafrechtlichen Standardwissen für die Examensvorbereitung. Auch im hier besprochenen Fall erinnert der BGH mit zutreffenden und bekannten Ausführungen daran, dass aus der Sicht des Täters eine solche Konnexität bestehen muss.
WeiterlesenDer umfangreiche und der Lebenswirklichkeit des kriminellen Milieus entnommene Sachverhalt gibt Anlass zur Prüfung einiger Tatbestände und ihrer Voraussetzungen, die auch im Examen gerne abgefragt werden, wie §§ 239a, 239b StGB.
WeiterlesenZwei Freunde, eine Autofahrt in die Niederlande, Kokain und Heroin – und ein Pfefferspray im Handschuhfach. Vor dem BGH ging es um die Einfuhr und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Die zentrale Frage: Waren die Freunde „bewaffnet“? Eine Frage der Zweckbestimmung und der mittäterschaftlichen Zurechnung.
WeiterlesenBGH zu tödlich verlaufender Fluchtfahrt
Der Sachverhalt eignet sich hervorragend für einen „Ritt“ durch diverse Straftatbestände, allem voran durch die §§ 212, 211 StGB. Die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit bei Tötungsfolgen im Straßenverkehr ist und bleibt ein beliebtes Terrain für juristische Argumentation. Zudem bietet sich der Fall bestens dafür an, auch einzelne Straßenverkehrsdelikte in den Blick zu nehmen sowie gängige Tatbestände wie die Körperverletzung oder die sog. Unfallflucht.
WeiterlesenExamensreport: SR 1. Examen Februar 2021 NRW
In dieser Examensklausur ging es einmal quer durch das Strafrecht. Von Diebstahl, über Raub, Täterschaft und Teilnahme bis hin zu Körperverletzungsdelikten sowie einer strafprozessualen Zusatzfrage.
WeiterlesenIn der letzten Woche haben wir uns in Teil 1 mit dem I. Tatkomplex befasst und die Strafbarkeit wegen versuchter räuberischer Erpressung, versuchter Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung besprochen. In diesem Beitrag widmen wir uns dem II. Tatkomplex – also dem Geschehen an der S-Bahn-Überführung – und besprechen die Konkurrenzen sowie die besondere Prüfungsrelevanz des Falles.
WeiterlesenIn dieser aktuellen Entscheidung des BGH geht es um die (versuchte) räuberische Erpressung, Nötigung, Täterschaft und Teilnahme, Sachbeschädigung sowie Körperverletzungsdelikte. Es handelt sich um eine lesenswerte und für das Examen gut geeignete Entscheidung, die zudem aufzeigt, warum zivilrechtliche Fragen hin und wieder auch im Strafrecht relevant sein können.
WeiterlesenUrteil rechtskräftig: In Karlsruhe wurden die Revisionen von Beate Zschäpe und zwei weiteren Mitangeklagten vom BGH verworfen. Die Rechtsterroristin muss damit lebenslang in Haft.
WeiterlesenWenn sich Personen dazu verabreden, jemanden mit einem Knüppel zu verprügeln, dann werden sie grundsätzlich nicht für den Tod des Opfers durch Messerstiche bestraft, wenn die Täter nicht wussten, dass ein Dritter ein Messer bei sich führte. Der BGH hat die Zurechnung für die schwere Folge in einer aktuellen Entscheidung abgelehnt, da die tödlichen Stiche nicht vom Tatplan umfasst gewesen seien, sondern einen “Exzess” des (unbekannten) Täters darstellen.
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