Der umfangreiche und der Lebenswirklichkeit des kriminellen Milieus entnommene Sachverhalt gibt Anlass zur Prüfung einiger Tatbestände und ihrer Voraussetzungen, die auch im Examen gerne abgefragt werden, wie §§ 239a, 239b StGB.
WeiterlesenZwei Freunde, eine Autofahrt in die Niederlande, Kokain und Heroin – und ein Pfefferspray im Handschuhfach. Vor dem BGH ging es um die Einfuhr und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Die zentrale Frage: Waren die Freunde „bewaffnet“? Eine Frage der Zweckbestimmung und der mittäterschaftlichen Zurechnung.
WeiterlesenBGH zu tödlich verlaufender Fluchtfahrt
Der Sachverhalt eignet sich hervorragend für einen „Ritt“ durch diverse Straftatbestände, allem voran durch die §§ 212, 211 StGB. Die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit bei Tötungsfolgen im Straßenverkehr ist und bleibt ein beliebtes Terrain für juristische Argumentation. Zudem bietet sich der Fall bestens dafür an, auch einzelne Straßenverkehrsdelikte in den Blick zu nehmen sowie gängige Tatbestände wie die Körperverletzung oder die sog. Unfallflucht.
WeiterlesenExamensreport: SR 1. Examen Februar 2021 NRW
In dieser Examensklausur ging es einmal quer durch das Strafrecht. Von Diebstahl, über Raub, Täterschaft und Teilnahme bis hin zu Körperverletzungsdelikten sowie einer strafprozessualen Zusatzfrage.
WeiterlesenIn der letzten Woche haben wir uns in Teil 1 mit dem I. Tatkomplex befasst und die Strafbarkeit wegen versuchter räuberischer Erpressung, versuchter Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung besprochen. In diesem Beitrag widmen wir uns dem II. Tatkomplex – also dem Geschehen an der S-Bahn-Überführung – und besprechen die Konkurrenzen sowie die besondere Prüfungsrelevanz des Falles.
WeiterlesenIn dieser aktuellen Entscheidung des BGH geht es um die (versuchte) räuberische Erpressung, Nötigung, Täterschaft und Teilnahme, Sachbeschädigung sowie Körperverletzungsdelikte. Es handelt sich um eine lesenswerte und für das Examen gut geeignete Entscheidung, die zudem aufzeigt, warum zivilrechtliche Fragen hin und wieder auch im Strafrecht relevant sein können.
WeiterlesenUrteil rechtskräftig: In Karlsruhe wurden die Revisionen von Beate Zschäpe und zwei weiteren Mitangeklagten vom BGH verworfen. Die Rechtsterroristin muss damit lebenslang in Haft.
WeiterlesenWenn sich Personen dazu verabreden, jemanden mit einem Knüppel zu verprügeln, dann werden sie grundsätzlich nicht für den Tod des Opfers durch Messerstiche bestraft, wenn die Täter nicht wussten, dass ein Dritter ein Messer bei sich führte. Der BGH hat die Zurechnung für die schwere Folge in einer aktuellen Entscheidung abgelehnt, da die tödlichen Stiche nicht vom Tatplan umfasst gewesen seien, sondern einen “Exzess” des (unbekannten) Täters darstellen.
WeiterlesenIn der letzten Woche hatten wir in Teil 1 des Falles den I. Tatkomplex (die Bürgerversammlung) und die Prüfung der (versuchten) Nötigung gem. §§ 240 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB dargestellt. Nunmehr geht es um den II. und III. Tatkomplex und die Frage, ob sich L möglicherweise auch wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, der Beihilfe zur Brandstiftung nach §§ 306 I Nr. 4, 27 StGB oder der vorsätzlichen Brandstiftung gem. § 306 I Nr. 1 StGB strafbar gemacht haben könnte. Zudem besprechen wir die Mittäterschaft, die Konkurrenzen und die besondere Prüfungsrelevanz des Falles.
WeiterlesenDiese aktuelle Entscheidung des BGH und die daraus abzuleitenden Rechtsprobleme, die gleich mehrere Tatbestände betreffen, eignet sich hervorragend für eine Prüfung der strafrechtlichen Fähigkeiten – nicht nur im Examen. In diesem Beitrag geht es in materiell-rechtlicher Hinsicht vor allem um die im Rahmen des § 240 II StGB anzustellende Gesamtwürdigung der Zweck-Mittel-Relation.
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