BGH zur finalen Verknüpfung beim Raub
Der „Finalzusammenhang“ zwischen Wegnahme und qualifiziertem Nötigungsmittel beim Raub nach § 249 Abs. 1 StGB gehört zum strafrechtlichen Standardwissen für die Examensvorbereitung. Auch im hier besprochenen Fall erinnert der BGH mit zutreffenden und bekannten Ausführungen daran, dass aus der Sicht des Täters eine solche Konnexität bestehen muss.
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