#Strafrecht at 3

§ 226 StGB - Kann Siechtum bei ungewisser Heilbarkeit angenommen werden?

Der Tatbestand des § 226 I Nr. 3 StGB besagt unter anderem, dass eine Körperverletzung dann schwer ist, wenn die verletzte Person in “Siechtum” verfällt. Aber was sind die Voraussetzungen für ein solches Siechtum? Ist der Tatbestand auch erfüllt, wenn die Heilungschancen unklar sind? Dazu positionierte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem erschütternden Fall.

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BGH zu Untreue und zur Vermögensbetreuungspflicht eines Bankvorstandes

Die Tatbestände des § 266 I StGB und des § 267 I StGB sind sowohl für die strafrechtliche Praxis als auch für die Ausbildung sehr bedeutungsvoll. Die besondere Komplexität der Wirtschaftsstraftaten und den damit verbundenen Beweisschwierigkeiten im Handlungsbereich zwischen erlaubtem und verbotenem Handeln nimmt immer mehr zu. So wurden abstrakte Gefährdungsdelikte eingeführt, die bereits leichtfertige Handlungsweisen unter Strafe stellen. Die vorliegende Entscheidung stellt genau darauf ab, da hier der Fokus auf der Vermögensbetreuungspflicht eines Bankvorstandsmitglieds liegt.

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BGH zu den Voraussetzungen eines Raubes mithilfe einer Luftpumpe

Der sogenannte Finalzusammenhang beim Raub nach § 249 I StGB spielt nicht nur in der Klausurvorbereitung eine wichtige Rolle, sondern beschäftigt auch regelmäßig den BGH. So geschehen in den beiden Beschlüssen aus Ende letzten und Anfang diesen Jahres, um die es hier gehen soll. Der Übersichtlichkeit wegen haben wir die Sachverhalte vereinfacht und zusammengefasst.

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BGH zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau

Ein Fall von schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung wurde nun vor Gericht entschieden. In einem 2021 ergangenen Urteil des Landgerichts Verden brachte die Anklage einen komplexen Fall von schwerer Zwangsprostitution, Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht. Die Angeklagten Ko., Kr. und H. waren wegen ihrer Beteiligung an diesen Taten in unterschiedlichem Maße angeklagt. Doch wie entschied das Gericht letztlich?

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Auftragsmord im Darknet bringt lange Haftstrafen

Was nach einem konstruierten Hollywood Blockbuster klingt, ist in Hamburg Realität. Eine einst angesehene Schönheitschirurgin und ihr Ehemann, ein erfolgreicher Unternehmer aus Stuttgart, vergaßen offenbar jegliche soziale Kompetenz. Sie versuchten über das Darknet einen Auftragsmörder für den Ex-Freund der Ärztin zu engagieren, um nach dessen Tod das Sorgerecht der gemeinsamen Tochter zurückzuerlangen.

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BGH zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei Polizeikontrolle

Regelmäßig gerät bei der strafrechtlichen Bewertung des Verhaltens von Kraftfahrzeugführern bei polizeilichen Diensthandlungen, zumeist im Rahmen von Verkehrskontrollen oder aber etwa auch bei vorläufigen Festnahmen, die Vorschrift des § 113 StGB in den Blick, also der strafbare (und gewaltsame) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wenn sich der oder die Kontrollierte nicht kooperativ und lediglich passiv verhält. Daher ist eine Wiederholung der materiellen Voraussetzungen des § 113 StGB sowie der Konkurrenzregeln in jedem Fall lohnenswert, wofür sich der vorliegende Urteilsticker bestens eignet.

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Versuchter schwerer oder vollendeter Wohnungseinbruchsdiebstahl?

Bei diesem spannenden Fall sind die Ausführungen des 4. Strafsenats des BGH zum konkurrenzrechtlichen Verhältnis zwischen dem (vollendenten) Wohnungseinbruchdiebstahl und dem versuchten schweren Wohnungseinbruchsdiebstahl hervorzuheben. Sachverhalte, die ein – oder wie hier mehrere – Diebstahlsgeschehen beinhalten, kommen in der strafgerichtlichen Praxis häufig vor und erfreuen sich wegen der „Praxisnähe“ ihrer Tatbestandsvoraussetzungen auch in der juristischen Prüfung großer Beliebtheit.

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BGH zur Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung beim Schusswaffengebrauch

Die mögliche Rechtfertigung des Täters nach § 32 StGB, der in Notwehr gehandelt hat, ist rechtlich wie tatsächlich an einige Voraussetzungen geknüpft, deren Vorliegen sorgfältig geprüft werden müssen. Kann sich das Strafgericht nicht mit hinreichender Sicherheit davon überzeugen, ob eine Notwehrlage tatsächlich vorgelegen hat und/oder die Notwehrhandlung erforderlich gewesen ist, gilt „in dubio pro reo“.

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BGH zu Aussetzung mit Todesfolge und zu Totschlag durch Unterlassen - Teil II

Nachdem wir uns im ersten Teil unseres Urteilstickers mit dem Tatbestand der Aussetzung mit Todesfolge beschäftigt haben, schauen wir uns in diesem zweiten Teil den Totschlag durch Unterlassen und die unterlassene Hilfeleistung am Tatgeschehen um O an. Im Zentrum der Betrachtung steht dabei stets die Frage nach der Garantenstellung unter Freunden.

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