Schraubenzieher als Waffenersatz
Die Kriterien für die Einordnung eines Gegenstands als gefährliches Werkzeug im Sinne der §§ 244 und 250 StGB gehören zu den umstrittensten Problemen des Strafrechts. Dabei stellen sich Fragen nach der Beschaffenheit, aber auch danach, wie das Werkzeug verwendet wird. Muss es beispielsweise bewegt werden, oder reicht es aus, wenn es schlicht präsent in der Hand des Täters ist? Der Bundesgerichtshof nahm dazu in einem spannenden Fall Stellung.
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