#Schuldrecht BT 2

Scheunen-Fall

A. Sachverhalt Der Beklagte wollte im Jahre 1959 auf seinem Marschhof eine „Nebenscheune” (Wirtschaftsgebäude mit Stall, Bansen, Tenne und Garage) errichten. Er gab dem Kläger, der Bauunternehmer ist, den Auftrag, den Bau herzustellen. Dieser begann im Juli 1959 mit den Arbeiten. Der Beklagte stellt...

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Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll) Fall 1: Der Arzt Dr. A betreibt seit 1990 erfolgreich ein Kursanatorium mit Luxusunterbringung in Bonn. Dort werden zahlreiche Behandlungen vorwiegend nicht medizinischer Art (z.B. Permanent Make-Up, Tanztherapie, Beauty Tipps, Qi Gong, Gymnastik, e...

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A. Sachverhalt K betreibt einen privaten Parkplatz im Obergeschoss eines Gebäudes, dessen Eigentümerin sie nicht ist. Eine Beschilderung weist die Nutzer auf ihre Vertrags- und Einstellbedingungen hin. Danach ist der Nutzer mit der Einfahrt in die Parkeinrichtung zur Zahlung des Mietpreises und dazu...

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BGH:

Die Klägerin verlangt von den Beklagten Bezahlung erbrachter Werkleistungen. Die Beklagten ließen 2010 vier Reihenhäuser auf ihrem im Miteigentum stehenden Grundstück in B errichten. Mit der Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten wurde die Klägerin beauftragt. Diese erteilte den Beklagten am 28. Oktober 2010 eine Auftragsbestätigung, die von dem Beklagten zu 1 am 1. November 2010 unterzeichnet wurde.

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