#Schuldrecht BT 2

Flugreise-Fall (Teil 2)

Der am 5. September 1950 geborene Beklagte flog nach Erwerb eines entsprechenden Flugscheins am 27. August 1968 mit einer Linienmaschine der Klägerin von München nach Hamburg. Dort gelang es ihm, mit den Transitpassagieren das Flugzeug wieder zu besteigen und an dem Weiterflug nach New York teilzunehmen, ohne dass er im Besitz eines Flugscheins für diese Strecke gewesen wäre. In New York wurde ihm die Einreise in die USA verweigert, weil er kein Visum hatte.

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A. Sachverhalt Der Kläger wird gewerblich als "Erbensucher" tätig. Auf die im Bundesanzeiger veröffentlichte Aufforderung des Nachlassgerichts zur Anmeldung von Erbrechten nach dem am 29. Juni 1995 verstorbenen W. H. M. ermittelte er den Beklagten und dessen Schwester G. He. P. – beide Halbgeschwist...

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