BGH: "Schwarzarbeiter-Fall 3.0"
Mit als Kostenvoranschlag bezeichnetem Schreiben vom 03.07.2012 bot der Unternehmer B dem K die Entfernung des alten sowie die Beschaffung und Verlegung eines neuen Teppichbodens in dessen privaten Wohnhauses zu einem Gesamtpreis von 15.000 Euro an; mit Telefax vom 05.07.2012 nahm K das Angebot an.
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