Uni Freiburg: Jurahausarbeit nach Bearbeitungsbeginn zurückgezogen

Uni Freiburg: Jurahausarbeit nach Bearbeitungsbeginn zurückgezogen

Teile der Lösung waren bereits im Internet zu finden

Der Sachverhalt für die Hausarbeit kommt online: Die ersten Recherchen werden angestellt, die erste Lösungsskizze steht – vielleicht ist auch schon ein gutes Stück der Arbeit ausformuliert. Doch dann kommt der Schock: Die Uni zieht den Sachverhalt zurück. So ist es nun leider in Freiburg nach knapp drei Wochen Arbeit passiert.

Worum geht es?

„Liebe Bearbeiterinnen der Hausarbeit in der Übung für Anfängerinnen II (Zivilrecht) im WS 2022/23“ – so freundlich die Mitteilung der Uni Freiburg vom 18. August auch anfängt, umso schockierter dürften die Betroffenen beim Weiterlesen gewesen sein. In der Nachricht wird nämlich von der Dekanin und dem Studiendekan bekanntgegeben, dass die Hausarbeit, die seit knapp drei Wochen bearbeitet wird, zurückgezogen wird:

Bitte bearbeiten Sie diese [die Hausarbeit] nicht weiter. Bearbeitungen dieser Hausarbeit werden nicht bewertet.

Für die Jurastudierenden hieß es damit: Neustart. Nun müssen sie nämlich eine neue Hausarbeit über einen neuen Sachverhalt schreiben. Wie kann das sein?

Entscheidung nicht leichtgefallen

Weil viele Teile der Lösung bereits im Internet zu finden waren, hat die Uni Freiburg die Bearbeitung der Hausarbeit im Zivilrecht abgebrochen. Allerdings fiel die Entscheidung erst knapp drei Wochen nach Bearbeitungsbeginn. Lösungsskizzen, Literaturrecherche, vielleicht schon ausformulierte Prüfungspunkte – einiges davon dürfte schon von mehreren der Betroffenen angefertigt worden sein. Doch die Mühe für diese Arbeit ist – zumindest für die Benotung – vergeblich.

In der Mitteilung der Uni Freiburg heißt es, dass die Fakultät am 17. August darüber informiert worden sei, dass weite Teile der Lösung zur Hausarbeit im Internet auffindbar seien. Weite Teile der Hausarbeit würden sich an eine frühere Examensklausur einer anderen Fakultät anlehnen. Die Uni Freiburg entschied daher:

Um das Gleichheitsprinzip bei der Abfassung der Hausarbeit zu gewährleisten, haben wir entschieden, dass die Hausarbeit zurückgezogen wird.

Die Dekanin und der Studiendekan seien sich darüber im Klaren, dass dieser Schritt ärgerlich sei und sei ihnen daher auch nicht leichtgefallen, geht es aus der Mitteilung hervor. Es sei aber der einzige Weg, um eine gerechte Bewertung sicherstellen zu können.

Fachschaft setzt sich mit Erfolg ein

Doch nicht nur seitens der Uni Freiburg gab es eine Mitteilung. Rasch reagierte die Fachschaft Jura der Freiburger Universität. In einem veröffentlichten Statement schildert sie, dass die Rücknahme des Sachverhalts nach fast drei Wochen für „großen Ärger, Unsicherheit und Sorge“ bei den Studierenden sorgen würde. Und weiter:

Wir halten es für unwissenschaftlich und unprofessionell, einen Hausarbeitssachverhalt fast 1:1 aus einer Examensprüfung zu übernehmen ohne vorher nachgeprüft zu haben, dass keine Lösungsskizzen im Internet zu finden sind.

Die Fachschaft forderte daher Maßnahmen, die das Ärgernis und die Probleme ausgleichen sollen – mit Erfolg. So soll der neue Sachverhalt thematisch an der zurückgezogenen Hausarbeit angepasst sein. Außerdem soll der Umfang dabei etwas geringer ausfallen. Und schließlich soll auch die Terminplanung angepasst werden, insbesondere hinsichtlich einer Zivilrechtsklausur.

Die Situation ist für alle Beteiligten dennoch sehr ärgerlich. Wir wünschen allen Studierenden weiterhin viel Erfolg bei der Bearbeitung ihrer Hausarbeit(en) und haben hierzu ein paar wertvolle Tipps zusammengeschrieben “Die drei Phasen einer juristischen Hausarbeit” und ein digitales Tool zur Bearbeitung einer Hausarbeit unabhängig vom Präsenzbestand der Bibliothek erstellt: Das perfekte Hilfsmittel für Deine Hausarbeit.

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