Dammbruch in Brasilien: Muss TÜV Süd Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen?

Dammbruch in Brasilien: Muss TÜV Süd Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen?

Zudem wird unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und Bestechung ermittelt

Am 25. Januar 2019 kam es zu einer Dammbruch-Katastrophe in Brasilien. Damals brach das Rückhaltebecken der Eisenerzmine Corrégo do Feijão des Rohstoffkonzerns Vale nahe der Kleinstadt Brumadinho. Aufgrund des Dammbruchs schoben sich 13 Millionen Kubikmeter giftiger Schlamm mit einer Geschwindigkeit von teilweise 100 km/h durch das Tal. Bei der Katastrophe kamen rund 270 Menschen ums Leben, umliegende Wälder, Flüsse und Gemeinden wurden zerstört. 

Der TÜV Süd hatte den Damm ein halbes Jahr zuvor geprüft und bescheinigt, dass das Bauwerk sicher sei. Nun klagen mehr als tausend Hinterbliebene in einem Musterverfahren gegen das Unternehmen und machen Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend. Greift hier die verschuldensunabhängige Gefährderhaftung? Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Worum geht es?

Seit der Dammbruch-Katastrophe wird nun in Brasilien und Deutschland nach Schuldigen gesucht. Im Kreuzfeuer der Kritik stehen vor allem der weltweit agierende Bergbaukonzern Vale - und der in München ansässige TÜV Süd. Dessen brasilianische Tochterfirma TSB hatte im Juni 2018, also ein halbes Jahr vor dem Unglück, gegenüber dem Bergbaukonzern eine positive Stabilitätserklärung für den Damm abgegeben. Zuvor habe es angeblich bereits gravierende Bedenken gegeben. Unter anderem wird dem in Deutschland für das Projekt verantwortlichen TÜV-Süd-Manager Chris-Peter M. vorgeworfen, dass er den kritischen Zustand des Dammes gekannt habe, ihn aber dennoch als sicher durchgewunken habe. Der Kläger-Anwalt Jan Erik Spangenberg wirft dem TÜV Süd sogar vor, dass die Verantwortlichen gewusst hätten, “dass der Damm sich in einem schleichenden Bruchmodus befand”. Die positive Sicherheitsbescheinigung sei laut Hinterbliebenenvertretern und Gewerkschaften vor dem Hintergrund erfolgt, dem TÜV Süd damit künftige Geschäfte mit dem weltweit tätigen Vale-Konzern zu sichern.

Juristisch relevant ist der Dammbruch damit auch in Deutschland: beim Landgericht München I sind zwei Klagen gegen den TÜV Süd in unterschiedlichen Kammern anhängig. Es geht dabei um Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz von Hinterbliebenen. Insgesamt werden mehr als 450 Millionen Euro geltend gemacht. Bei beiden Klagen lautet der Vorwurf, dass der Konzern gewusst habe, dass sich der Damm in einem schleichenden Bruchmodus befunden habe, der TÜV ihn jedoch als sicher zertifiziert habe. Wäre das nicht geschehen, so hätte der Auftraggeber den Betrieb einstellen müssen.

Welches Recht ist anwendbar?

2019 reichte eine Hamburger Kanzlei Klage ein. Ursprünglich hatten lediglich die Gemeinde Brumadinho und die Hinterbliebenen einer bei der Katastrophe ums Leben gekommenen Ingenieurin des Bergbaukonzerns Vale geklagt. Inzwischen wurde die Klage erweitert - nun vertritt die Kanzlei 1.112 Angehörige und Überlebende der Katastrophe. Sie fordern vom TÜV Süd 436 Millionen Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz (Az. 28 O 14821/19). Für seine Mandant:innen fordert der Klägervertreter in dem Musterprozess jeweils zwischen 300.000 und 650.000 Euro. Rechtsgrundlage dafür ist regelmäßig brasilianisches Recht. Danach stehe beispielsweise den Angehörigen entweder direkt oder als Erben Schmerzensgeld zu. Der Klägervertreter hoffte zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im September 2021, dass das Landgericht brasilianisches Recht anwendet - danach würden alle direkt oder indirekt an einer Umweltverschmutzung Beteiligten haften, ein Verschulden sei nicht erforderlich. Der Musterprozess der hinterbliebenen Familie und der Gemeinde sollte zunächst klären, ob überhaupt ein Anspruch besteht.

Darüber hinaus gibt es noch ein weiteres Verfahren gegen den TÜV Süd am LG München: 180 Minenarbeiter und Angehörige von Beschäftigten fordern vom Konzern weitere rund 13 Millionen Schmerzensgeld (Az. 15 O 1083/21). Hier geht es, wie Klägeranwalt Dr. Rüdiger Helm erläutert, ausschließlich um immateriellen Schadensersatz. Grundlage ist auch hierfür die umweltrechtliche Gefährdungshaftung nach brasilianischem Recht.  

Verkündungstermin geplatzt

Die Verkündung einer Entscheidung der 28. Zivilkammer des Landgerichts München I war ursprünglich für den 01. Februar 2022 geplant. Aufgrund der massiven Klageerweiterung wurde der festgesetzte Verkündungstermin jedoch aufgehoben und der Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung angeordnet. Wie das Verfahren vor dem LG mit weiteren Beweisbeschlüssen fortgesetzt wird, ist nach der vom Gericht jetzt zugelassenen Erweiterung der Klage offen.

TÜV Süd sieht sich nicht in der Verantwortung

Die Anwälte des TÜV Süd wiesen jede Verantwortung in der Katastrophe von sich und schwärzte stattdessen den Konzern Vale an. Wahrscheinliche Ursache seien Bohrungen und Sprengungen am Tag des Dammbruchs gewesen, für die der Bergbaukonzern verantwortlich sei. Der Betreiber sei verpflichtet, sämtliche durch den Dammbruch verursachten Schäden vollständig zu ersetzen, erklärte TÜV Süd gegenüber LTO. “Die TÜV SÜD Brasil hat die Stabilitätserklärungen im Einklang mit den brasilianischen Regelungen und technischen Standards ausgestellt. Ein technisches Sachverständigengutachten internationaler Experten hat dies bestätigt”. Außerdem habe das brasilianische Tochterunternehmen im Rahmen des Prüfberichts für die Stabilitätserklärung eine Reihe von Empfehlungen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Sicherheit des Damms ausgesprochen. Vale sei nach brasilianischem Recht dazu verpflichtet gewesen, diese zu beachten und umzusetzen.

Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

Auch strafrechtlich ist die Dammbruch-Katastrophe in Deutschland relevant. Gegen den TÜV-Süd-Ingenieur M., der noch immer für den TÜV Süd als “Business Manager Infrastructure” tätig ist, ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung, Bestechung und fahrlässigen Herbeiführens einer Überschwemmung - jeweils in Nebentäterschaft durch Unterlassen.

Dass die Ermittlungen schon seit geraumer Zeit andauern, begründete die Münchner Staatsanwaltschaft unter anderem mit der Corona-Pandemie. Eine geplante Reise nach Brasilien zur Durchführung von Zeugenvernehmungen vor Ort habe aufgrund der Pandemielage nicht stattfinden können. Dies sei jedoch inzwischen im Rahmen der Rechtshilfe nachgeholt worden. Per Videozuschaltung habe die Staatsanwaltschaft München I an Zeugenvernehmungen in Brasilien teilnehmen können.  

“Mittlerweile gingen zudem umfangreiche elektronische Dokumente (mehr als 1.600 Seiten) in Erledigung der Rechtshilfe aus Brasilien ein. Diese werden nunmehr übersetzt, soweit erforderlich, und ausgewertet”. Wann mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen sei, steht daher bislang noch nicht fest, so eine Sprecherin der StA.

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