A. Sachverhalt Der Kläger ist Landwirt. In seinem Stall standen im Dezember 1980 98 Bullen. Am 17. Dezember 1980 lieferte ein Fahrer der Beklagten auf dem Hof des Klägers flüssige Kartoffelpülpe an. Der Kläger ließ davon so viel in die Futtertröge der Bullenställe einfüllen, wie diese fassten, nämli...

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