"Klingeln an der Wohnungstür"
A. Sachverhalt Nach den Feststellungen beschloss der aus Pakistan stammende, seit 1992 in Deutschland lebende Angeklagte, der strenggläubiger Moslem und Mitglied der A.-Gemeinde ist, am 21. März 2003, den ebenfalls aus Pakistan stammenden Zeugen R. zu töten, weil dieser im März 2003 im Besitz von se...
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