Examensreport: StR 1. Examen aus dem April 2018 Berlin

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

A hat vor den O unter dem Vorwand eines Drogengeschäftes in den Wald zu locken. In Wirklichkeit möchte A mit dem O aber gar kein Geschäft abschließen, sondern den O gleich nach der Ankunft erschießen, um so das mitgebrachte Geld an sich zu nehmen. Dafür bittet er seinen Bruder B um Hilfe. B, der zwar kein Interesse an dem Geld hat, sich aber aus persönlichen Gründen an O rächen will, ist bereit diesem zu helfen. Also händigt B dem A seine Waffe aus. Nach reiflicher Überlegung kommen dem B dann doch Zweifel an dem Vorhaben des A, so dass er dem A noch vor dem angedachten Tag seine Hilfe wieder versagt. Die Waffe fordert er jedoch nicht zurück. Am Tag der Tage setzt A seinen Plan in die Tat um und alles verläuft einwandfrei. Auch ohne die Anwesenheit von B wird O von A sofort erschossen und dieser nimmt das Geld mit.

O beschäftigte eine Haushälterin H, die zu seinen Lebzeiten für die Haushaltsbesorgungen eine EC Karte von ihm ausgehändigt bekommen hatte. Die EC-Karte gehörte zu einem Konto, auf das O jeden Monat eine bestimmte Summe für diese Zwecke einzahlte. H wusste vom Tod des O, jedoch nicht, dass die Tochter T des Verstorbenen das Konto bereits vollständig geleert hatte. Mit der Karte versuchte H also eine Spieluhr für sich zu kaufen, jedoch ohne Erfolg. Die Zahlung wurde trotz mehrfacher Eingabe der PIN nicht genehmigt.

Die Verkäuferin bemerkte dies allerdings nicht und übergab H die Spieluhr. Auch H klärte die Sachlage nicht auf und verließ also mit Spieluhr, aber ohne zu bezahlen, den Laden.

Prüfen Sie die Strafbarkeit der Beteiligten.

 

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