Examensreport: ÖR 1. Examen aus dem März 2018 Saarland

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

A ist ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages und Mitglied einer verfassungsfeindlichen politischen Partei, der XY-Partei. In seinen Reden vor dem deutschen Bundestag hat sich A mehrfach abwertend zum Islam geäußert sowie abfällige Aussagen gegen die Werteordnung des Grundgesetzes getätigt.

Aufgrund seiner Äußerungen wird der Abgeordnete A seit einiger Zeit vom Bundesamt für Verfassungsschutz durch nachrichtendienstliche Mittel beobachtet. Die Maßnahmen werden auf die folgenden Ermächtigungsgrundlagen gestützt: § 8 Abs.1 und 2 sowie § 3 Abs.1 Nr.1 iVm § 4 Abs.1 Satz 1 Nr.1c Bundesverfassungsschutzgesetz.

A möchte die Maßnahmen keinesfalls so einfach hinnehmen und hält sie zudem für unrechtmäßig. Also wendet A sich an das Verwaltungsgericht. Sein gerichtliches Vorgehen gegen die Überwachungsmaßnahmen bleibt jedoch erfolglos. Nach vollständiger Erschöpfung des Verwaltungsrechtsweges legt A eine Verfassungsbeschwerde ein und begehrt damit die Überprüfung der Überwachungsmaßnahmen durch das Bundesverfassungsgericht.

Prüfen Sie die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde.

 

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