Examensreport: ÖR 1. Examen aus dem März 2018 Saarland

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

A ist ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages und Mitglied einer verfassungsfeindlichen politischen Partei, der XY-Partei. In seinen Reden vor dem deutschen Bundestag hat sich A mehrfach abwertend zum Islam geäußert sowie abfällige Aussagen gegen die Werteordnung des Grundgesetzes getätigt.

Aufgrund seiner Äußerungen wird der Abgeordnete A seit einiger Zeit vom Bundesamt für Verfassungsschutz durch nachrichtendienstliche Mittel beobachtet. Die Maßnahmen werden auf die folgenden Ermächtigungsgrundlagen gestützt: § 8 Abs.1 und 2 sowie § 3 Abs.1 Nr.1 iVm § 4 Abs.1 Satz 1 Nr.1c Bundesverfassungsschutzgesetz.

A möchte die Maßnahmen keinesfalls so einfach hinnehmen und hält sie zudem für unrechtmäßig. Also wendet A sich an das Verwaltungsgericht. Sein gerichtliches Vorgehen gegen die Überwachungsmaßnahmen bleibt jedoch erfolglos. Nach vollständiger Erschöpfung des Verwaltungsrechtsweges legt A eine Verfassungsbeschwerde ein und begehrt damit die Überprüfung der Überwachungsmaßnahmen durch das Bundesverfassungsgericht.

Prüfen Sie die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde.

 

Wenn Du die Themen dieser Klausur genau unter die Lupe nehmen möchtest, dann sende uns eine E-Mail mit dem Betreff  “Examensreport Öffentliches Recht”  an info@jura-online.de und wir schalten Dir gerne ein kostenloses Paket für 5 Tage frei, so dass Du Zugriff auf alleLerneinheiten zum Öffentlichen Recht hast.

Viel Spaß und viel Erfolg beim eigenständigen Lösen der Klausur
Dein Jura-Online Team

BlogPlus

Du möchtest weiterlesen?

Dieser Beitrag steht exklusiv Kunden von Jura Online zur Verfügung.

Paket auswählen