Examensreport: ZR II 1. Examen Januar 2021 NDS und NRW

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

Die Kauffrau G bestellt zum dritten Mal einen Pkw in der für ihr Unternehmen typischen Farbe “himmelblau” bei der A-GmbH. L, der Geschäftsführer der A-GmbH, ordert daraufhin beim Lieferanten versehentlich die Farbe “himmelgrau” und liefert das Auto sodann an G. Als G das Auto am nächsten Morgen sieht ist er aufgrund der Farbe schockiert und verlangt “sofortige” Umlackierung. L meint, G solle sich nicht so anstellen. Eine Umlackierung erfolgt in den darauffolgenden zwei Wochen nach Aufforderung des G nicht. Daraufhin “storniert” G den Vertrag und verlangt die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises nebst Zinsen, die sie als Kauffrau erheben könne. L verweigert neben der Rückzahlung des Kaufpreises auch eine Zahlung der Zinsen, da er mangels Handelsregistereintrag der G nicht wusste, dass diese eine Kauffrau ist.

Hat G einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Kaufpreises nebst Zinsen?

Fortsetzung

G bestellte zum 01.06. bei D Ware, die sie zur Erfüllung eines Termingeschäfts benötigte. Aufgrund sehr hoher Auslastung hat D es erst am 03.06. geschafft, die georderte Ware an den zuverlässigen Transporteur T zu übergeben. Die Ware ging unterwegs unverschuldet unter. Als G davon erfährt, erklärt er von dem Kaufvertrag Abstand nehmen zu wollen und verlangt von D die Rückerstattung des Kaufpreises sowie die Mehrkosten für einen getätigten Deckungskauf.

Hat G einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Kaufpreises sowie Erstattung der Mehrkosten für den Deckungskauf?

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Viel Spaß und viel Erfolg beim eigenständigen Lösen der Klausur!Dein Jura-Online Team