BGH zu den Grenzen der Nachlieferung eines gekauften Fahrzeugs nach einem Modellwechsel

Der Fall ist wie gemacht für eine Klausur. Die technische Komplexität der Diesel-Fälle und die ungewohnten rechtlichen Grundlagen aus dem Europarecht sowie die deutschen Vorschriften über die Zulassung von Kraftfahrzeugen dürfen nicht den Blick dafür verstellen, dass der BGH ganz grundlegende Fragen zum Nacherfüllungsanspruch des Käufers klärt, die auch für „gewöhnlichere“ Sachmängel Relevanz haben.

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Einem gekauften Gaul, guckt man nicht ins Maul - oder doch? Wieder einmal gibt es eine neue Entscheidung zum Mangelbegriff beim Rücktritt vom Pferdekauf. Dieses Mal hat das OLG Frankfurt am Main entschieden: Vernarbungen im Bereich der Maulwinkel sprechen für sich allein nicht für eine chronische Erkrankung. Der Befund kann vielmehr jederzeit aufgrund reiterlicher Einwirkung eintreten und lässt damit keinen Rückschluss auf eine Erkrankung bei Gefahrübergang zu.

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