Equal Pay: ZDF-Redakteurin erhebt Verfassungsbeschwerde

Equal Pay: ZDF-Redakteurin erhebt Verfassungsbeschwerde

Gleiche Arbeit, ungleicher Lohn?

Eine ZDF-Redakteurin kämpft seit Jahren für eine gleiche Bezahlung zwischen ihr und ihren männlichen Kollegen – bislang erfolglos. Nun legt sie Verfassungsbeschwerde ein. Das BVerfG könnte bald ein Präzedenzurteil in Sachen „Equal Pay“ treffen.

Worum geht es?

Der langjährige Rechtsstreit zwischen einer Investigativ-Journalistin und dem ZDF geht in die nächste Runde und erreicht damit das BVerfG. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügt die langjährige Redakteurin des Politmagazins „frontal21“ eine Verletzung von Art. 3 II, III GG und des Unionsrechts durch die Fachgerichte, vor denen sie bislang unterlag.

Auf die Entscheidung des BVerfG wird nun mit Spannung gewartet: Es könnte ein Präzedenzurteil in Sachen „Equal Pay“ werden.

Rechtsstreit wegen ungleicher Bezahlung

Bereits 2014 begann der Rechtsstreit. Die mehrfach ausgezeichnete Redakteurin habe herausgefunden, dass sie wohl weniger verdiene als ihre männlichen Kollegen in gleichwertigen Positionen. Es ist von einem Unterschied bis zu 1.500 Euro monatlich die Rede. Daher verklagte die Reporterin das ZDF wegen ungleicher Bezahlung – bislang erfolglos. 2017 hatte das Berliner Arbeitsgericht ihre Klage mit der Begründung abgewiesen, dass man ihr Gehalt nicht mit dem von Festangestellten vergleichen könne. Tatsächlich ist sie beim ZDF nicht fest angestellt, sondern bei dem Sender als sogenannte „fest-freie“ Mitarbeiterin regelmäßig tätig. Insbesondere in der Medienbranche ist diese Art des Vertragsverhältnisses nicht selten: Bei „fest-freien“ Mitarbeiter:innen handelt es sich um arbeitnehmerähnliche Selbstständige, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie trotz ihrer Selbstständigkeit wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig sind. Für diesen erbringen sie geschuldete Dienstleistungen wie beispielsweise journalistische Tätigkeiten.

Die „fest-freie“ Mitarbeit wird einige Jahre später beim Bundesarbeitsgericht eine Rolle spielen, jedoch noch nicht im Berufungsverfahren. Hier hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Klage vielmehr deshalb abgelehnt, weil die Redakteurin nicht habe nachweisen können, dass sie nur deswegen schlechter verdiene, weil sie eine Frau sei.

BAG gibt einen Auskunftsanspruch statt, aber…

Als nächstes musste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Rahmen der Revision mit dem Rechtsstreit befassen. Mittlerweile klagte die Journalistin nicht nur wegen ihrer ungleichen Bezahlung, sondern machte einen Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) geltend. Dieses Gesetz gibt es seit 2017 und wurde geschaffen, damit Beschäftigte in größeren Betrieben (mehr als 200 Mitarbeiter:innen) Auskunft über den Verdienst der Kolleg:innen bekommen können – zur Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots.

Im Revisionsverfahren bejahte das BAG einen solchen Auskunftsanspruch nach § 10 in Verbindung mit § 5 II EntgTranspG und stärkt damit die Rechte von „fest-freien“ Mitarbeiter:innen. Denn bis zu der Entscheidung der Erfurter Richter:innen war es umstritten, ob solche Vertragsverhältnisse vom Anwendungsbereich des EntgTranspG umfasst seien. Dies hat das BAG nun klargestellt und argumentierte mit dem europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff, der weiter als der deutsche Arbeitnehmerbegriff reiche.

Und tatsächlich: Nach der Entscheidung des BAG legte das ZDF eine Gehaltsauskunft vor, die einen deutlichen Gehaltsunterschied belege, erklärte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Redakteurin im Rechtsstreit unterstützt. Laut GFF sollen Männer in vergleichbaren Positionen beim Sender im Jahr 2017 im Durchschnitt rund 800 Euro mehr im Monat verdient haben als die klagende Journalistin. Außerdem soll es für Männer Leistungszulagen gegeben haben und sie seien schneller aufgestiegen. Die GFF habe errechnet, dass dadurch Männer im Jahr 2019 sogar über 1.500 Euro pro Monat mehr verdient haben sollen. Weiter heißt es auf ihrer Homepage:

Sachliche Gründe, warum die Männer mehr verdienen, konnte das ZDF bislang nicht überzeugend vortragen.

Aber: Obwohl das BAG den Auskunftsanspruch bejahte, hatte die Redakteurin keinen wirklichen Erfolg. Die Revision bezüglich „Equal Pay“ wurde vom Bundesgericht nämlich abgewiesen.

ZDF verweist auf Tarifverträge

Die Verfassungsbeschwerde ist bereits beim BVerfG eingegangen, in der die Journalistin eine Verletzung von Art. 3 II, III GG sowie des Unionsrechts rügte. Sie sei der Auffassung, dass das BAG im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens dem EuGH hätte vorlegen müssen. Ob die Redakteurin, die während des Verfahrens nach 13-jähriger Tätigkeit in Berlin nach Mainz versetzt wurde, damit Erfolg haben wird, bleibt mit Spannung abzuwarten. Das BVerfG könnte jedenfalls ein Präzedenzurteil in Sachen „Equal Pay“ treffen.

Derweilen beruft sich das ZDF darauf, dass die Vergütung der festen und freien Beschäftigten des Senders durch Tarifverträge geregelt sei. Dabei würde das Geschlecht keine Rolle spielen, vielmehr würden Faktoren wie Aufgabenprofil und Berufserfahrung in die Bewertung einfließen. Weiter äußerte eine Sprecherin des Senders, dass es zwar Kollegen gebe, die mehr als die Journalistin verdienten – doch es gebe auch Kollegen, die gleich viel oder aber auch weniger verdienen würden.

Der Arbeitnehmer, § 611a BGB

In § 611a I BGB wird bestimmt, dass der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet wird. Die Norm enthält damit die Definition des Arbeitnehmerbegriffs unseres Zivilrechts, für den vier Merkmale erfüllt sein müssen: Privatrechtlicher Vertrag, Dienstleistung für einen anderen (in der Regel gegen Entgelt), weisungsgebunden und fremdbestimmt. In Klausuren ist es daher wichtig, sauber zu prüfen, ob es sich tatsächlich um einen Arbeitnehmer handelt oder nicht. Wie Du den Arbeitsvertrag zum Werkvertrag (§ 631 BGB) und zum Auftrag (§ 662 BGB) abgrenzen kannst, zeigen wir Dir hier.

Schaue Dir hier die (prüfungs-) relevanten Lerninhalte oder weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an:

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