Digitale Einbindung von AGB
Allgemeinen Geschäftsbedingungen mögen wohl weder die Kunden noch die Jurastudierende. Nur die wenigsten lesen sich das Kleingedruckte vor Vertragsabschluss wirklich durch. Klar ist, dass den Kund:innen jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden muss, die meist seitenlangen Vertragsbedingungen zu lesen. Doch in der digitalen Welt stellt wohl kaum ein Geschäftspartner seinen Kund:innen noch einen ausgedruckten Stapel zur Verfügung. Es ist gang und gäbe, die AGB auf digitalem Weg zur Verfügung zu stellen. Doch was passiert, wenn Kund:innen nicht über ein Smartphone oder einen Internetzugang verfügen? Konnten die AGB dann trotzdem wirksam einbezogen werden?
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