Jüngst entschied der BGH, dass derjenige, der eine berechtigte Forderung mit einer Schusswaffe durchsetzen will, die Grenze der Selbsthilfe überschreitet und sich der Nötigung schuldig macht. Lässt sich der Geschädigte jedoch nicht einschüchtern, sondern wird Opfer eines Schusses, nachdem er die Waffe ergreifen wollte, muss dem BGH zufolge weder ein Mord noch eine besonders schwere räuberische Erpressung mit Todesfolge vorliegen.
WeiterlesenDer vorliegende Fall zeigt, dass auch im engsten Familienkreis Straftaten nach den §§ 239 ff. StGB, hier allem voran die Geiselnahme der Ehefrau, begangen werden können. Dafür ist eine saubere Subsumtion unter die Tatbestandsvoraussetzungen (insb. die „Bemächtigungslage“) erforderlich. Ferner eignet sich der Fall auch bestens zur Wiederholung weiterer Delikte im „Dunstkreis“ des § 239b StGB.
WeiterlesenPolizistinnen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen verurteilt
Während eines Feuergefechts sind zwei Polizistinnen vom Einsatzort geflüchtet, anstatt ihre beiden Kollegen zu unterstützen. Die Staatsanwaltschaft forderte dafür Konsequenzen, das AG Schwelm folgte. Die beiden Angeklagten wurden wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen verurteilt.
WeiterlesenDer umfangreiche und der Lebenswirklichkeit des kriminellen Milieus entnommene Sachverhalt gibt Anlass zur Prüfung einiger Tatbestände und ihrer Voraussetzungen, die auch im Examen gerne abgefragt werden, wie §§ 239a, 239b StGB.
WeiterlesenSchusswaffengebrauch durch die Polizei, doch die Sekunden vor der Schussabgabe sind strittig: Der Kläger fordert vor Gericht zumindest Schmerzensgeld. Aber reichen dafür seine Schilderungen? Wer trägt die Beweislast? Das OLG Schleswig-Holstein hat entschieden.
WeiterlesenBGH zum Rücktritt vom versuchten Totschlag
Diese Entscheidung gibt Anlass, sich mit den Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom versuchten (Tötungs-)Delikt auseinanderzusetzen.
WeiterlesenBGH zu tödlich verlaufender Fluchtfahrt
Der Sachverhalt eignet sich hervorragend für einen „Ritt“ durch diverse Straftatbestände, allem voran durch die §§ 212, 211 StGB. Die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit bei Tötungsfolgen im Straßenverkehr ist und bleibt ein beliebtes Terrain für juristische Argumentation. Zudem bietet sich der Fall bestens dafür an, auch einzelne Straßenverkehrsdelikte in den Blick zu nehmen sowie gängige Tatbestände wie die Körperverletzung oder die sog. Unfallflucht.
WeiterlesenBGH zu versuchtem Wohnungseinbruchsdiebstahl
Ein versuchter Wohnungseinsbruchsdiebstahl - in dieser Entscheidung bestätigt der BGH die bisherige Rechtsprechung zum Versuchsbeginn beim Qualifikationsdelikt des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB.
WeiterlesenUrteil rechtskräftig: In Karlsruhe wurden die Revisionen von Beate Zschäpe und zwei weiteren Mitangeklagten vom BGH verworfen. Die Rechtsterroristin muss damit lebenslang in Haft.
WeiterlesenIn der letzten Woche hatten wir in Teil 1 des Falles den I. Tatkomplex (die Bürgerversammlung) und die Prüfung der (versuchten) Nötigung gem. §§ 240 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB dargestellt. Nunmehr geht es um den II. und III. Tatkomplex und die Frage, ob sich L möglicherweise auch wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, der Beihilfe zur Brandstiftung nach §§ 306 I Nr. 4, 27 StGB oder der vorsätzlichen Brandstiftung gem. § 306 I Nr. 1 StGB strafbar gemacht haben könnte. Zudem besprechen wir die Mittäterschaft, die Konkurrenzen und die besondere Prüfungsrelevanz des Falles.
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