#Strafrecht at 2

Benzinguss-Fall

Der Angeklagte wollte seine Ehefrau aus Verzweiflung wegen der von ihr geäußerten Scheidungsabsicht töten. Er übergoss sie plötzlich mit einem Eimer voll Benzin und versuchte, sie anzuzünden. Bei der sich anschließenden Rangelei zwischen beiden, bei der er immer noch versuchte, Streichhölzer zu entzünden, gelang es ihr zunächst zu flüchten.

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Beilwurf-Fall

Beilwurf-Fall

Nach den Feststellungen leistete der Angeklagte der Ladung zu einer richterlichen Vernehmung keine Folge. Der Richter bestimmte daraufhin einen neuen Termin, den 04. Juli 1978 um 08:00 Uhr, und erließ hierzu einen Vorführungsbefehl. Zu dessen Vollstreckung klopften am Tag des Termins kurz nach 05:00 Uhr zwei Polizeibeamte an Tür und Fenster der Wohnung des Angeklagten; auch versuchten sie, die Tür mit einem Nachschlüssel zu öffnen. Der Angeklagte glaubte, es handle sich um Einbrecher, schob von innen einen Schlüssel in die Wohnungstür und stellte in den Wohnflur zwei Beile, mit denen er sich notfalls verteidigen wollte.

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Balkonsturz-Fall

Aus Verärgerung, dass seine Ehefrau gegen ihn wegen vorausgegangener Tätlichkeiten eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz beim Amtsgericht erwirkt und ihm trotz seines lautstarken Verlangens keinen Zutritt zur ehelichen Wohnung gewährt hatte, drang der Angeklagte gewaltsam in die Wohnung ein, indem er die Eingangstür eintrat. Er wollte seine Machtposition wieder herstellen, seine Ehefrau bestrafen, weil sie ihm nicht geöffnet hatte, und ihr - in diesem Moment noch ohne eine konkrete Vorstellung - “das Schlimmste” antun.

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Denkzettel-Fall

Das Landgericht Weiden in der Oberpfalz hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte stieß dem ihm körperlich unterlegenen Mitbewohner eines Heims für Asylbewerber ein Messer mit 12 cm langer, spitz zulaufender Klinge mit einem kräftigen Stoß in den Leib, um ihm einen “Denkzettel” zu verpassen und ihm unmissverständlich klarzumachen, dass er keine Gegenwehr dulde.

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Bärwurz-Fall

A. Sachverhalt Nach den Feststellungen waren Anfang März 1994 Unbekannte in das Einfamilienhaus des Angeklagten eingedrungen, hatten sich in der im Erdgeschoss gelegenen Küche warme Speisen zubereitet und auch dort vorhandene Flaschen mit verschiedenen Getränken ausgetrunken. Weiter waren Geräte der...

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A. Sachverhalt Die Angeklagten waren übereingekommen, einen Boten, der für einen Bielefelder Betrieb bei der Bank Geld für die Lohnzahlung abzuholen pflegte, auf dem Rückweg zum Betrieb zu überfallen, ihm die Tasche mit den Lohngeldern zu entreißen und in den zu diesem Zweck bereitgehaltenen beiden...

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