BGH zur Korrektur des Rücktrittshorizonts
A. Sachverhalt (leicht vereinfacht) A legte sich nach dem Genuss größerer Mengen Bier und der Einnahme von Medikamenten gegen 15:00 Uhr in der Wohnung des N schlafen. Gegen 0:20 Uhr wachte er von der Lautstärke des Fernsehers auf, dessen Programm der schwerhörige N verfolgte. Stark erregt herrschte...
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