Examensreport: April 2023 StR I in Berlin

Examensreport: April 2023 StR I in Berlin

F ist in einem Anglerverein. Der Vereinsvorsitzende Z und die anderen Vereinsmitglieder mobben und demütigen F seit Jahren. Vor Kurzem machte sich Z über den mickrigen Fang des F lustig. F hat genug von den Demütigungen und schmiedet einen Plan, um sich an Z zu rächen.

Z lebt in einem Zweifamilienhaus im Erdgeschoss mit seiner fünfköpfigen Familie. Im Obergeschoss wohnt ein Paar mit Kind. F plant zunächst eine mit Wasser gefüllte Flasche durch das Fenster im Erdgeschoss zu werfen, um die Fensterscheibe zu zerstören. Danach will er durch das Fenster eine mit Benzin gefüllte Flasche, die er anzündet - einen sogenannten Molotowcocktail - werfen. F geht davon aus, dass hierdurch wesentliche Gebäudebestandteile Feuer fangen und der Z durch Verbrennungen oder durch eine Rauchvergiftung schwere Gesundheitsschädigungen erleidet oder stirbt. F ist sich bewusst, dass auch alle anderen Hausbewohner sterben könnten. Das ist ihm aber egal.

F erzählt seinem Freund G von seinem Plan. Er überredet, den G mitzukommen. G soll überhaupt nichts tun. Seine bloße Anwesenheit werde ihm F, Mut geben.

So begeben sich F und G um 01:00 Uhr nachts zum Haus des Z. F wirft wie geplant das Fenster mit der ersten Flasche ein und den angezündeten Molotowcocktail hinterher. Wider Erwarten erlischt das Feuer sofort. F und G ziehen enttäuscht von dannen und fahren mit dem Auto des F fort.

Zwei Polizisten werden auf das Fahrzeug des F aufmerksam, weil er die Nebelscheinwerfer vergessen hat, auszuschalten. Einer der Polizisten stellt sich auf die Straße, um F zum Anhalten zu bewegen. F sieht den Polizisten und glaubt, nach ihm werde aufgrund des Brandanschlages bereits gefahndet. F gerät in Panik und will fliehen. Um den Polizisten zum Ausweichen zu zwingen, fährt F auf ihn zu. Er vertraut darauf, dass der Polizist vernünftig genug sein werde, zur Seite zu springen. Er weiß, dass Polizisten im Rahmen ihrer Berufsausübung keine vermeidbaren tödlichen Risiken eingehen sollen. Ein gewisses Restrisiko einer tödlichen Verletzung erkennt F jedoch. Wie von F erwartet, springt der Polizist tatsächlich zur Seite, sodass er weiterfahren kann.

Die Polizisten verfolgen den F und G daraufhin mit dem Polizeiauto. F erkennt dies und setzt weiterhin alles darauf, zu entkommen. Beide Fahrzeuge befahren zu dem Zeitpunkt eine Straße mit Tempolimit 60 km/h. Anschließend erreichen sie ein reines Wohngebiet mit Tempolimit 30 km/h. Um seine Flucht zu ermöglichen, fährt F jedoch mit Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h über die Straße und durch das Wohngebiet. An Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer denkt er zu keinem Zeitpunkt. Da die Polizisten aus Vorsicht langsamer fahren müssen, gelingt F die Flucht. Während dieser gesamten Prozedur sitzt G nur wie versteinert neben F auf dem Beifahrersitz und sagt nichts.

Prüfen Sie die Strafbarkeit von G und F. §§ 113,114, 240 StGB sind ausgeschlossen.

Zusatzfrage:
F lässt sich in der Hauptverhandlung zur Sache ein. Einer der Schöffen ruft daraufhin: “Das glaubt Dir doch kein Mensch!”

Was kann der Verteidiger von F gegen den Schöffen tun?