#StPO

Anästhesistin ohne Approbation

Viele Studiengänge sind anstrengend und herausfordernd. Jura und Medizin gelten dabei als Spitzenreiter. Da erscheint es wohl nur menschlich davon zu träumen, die Approbationsurkunde zu fälschen und den Traumjob ohne Studienstress ausüben zu dürfen. Die Angeklagte setzte dies tatsächlich in die Tat um und arbeitete Jahre lang als Anästhesistin. Doch ihre Fehler blieben nicht folgenlos, sondern nahmen teilweise sogar einen tödlichen Verlauf. Dieses Verhalten blieb nicht ungestraft.

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BGH zur Verwertbarkeit einer audio-visuellen Zeugenvernehmung

Macht ein Zeuge erst in der Hauptverhandlung gem. § 52 StPO von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, dann darf das Protokoll der im Ermittlungsverfahren durchgeführten Vernehmung nicht verlesen werden. Greift das Verwertungsverbot des § 252 StPO aber auch bei einer Bild-Ton-Aufzeichnung gem. § 255a StPO? Diese Frage ist jedenfalls bei § 255a II StPO gar nicht so einfach zu beantworten, weswegen wir uns die nachfolgende BGH-Entscheidung einmal näher ansehen wollen.

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Ein Jahr in Untersuchungshaft ohne Haftprüfungsverfahren?

Wie lange darf die Haftprüfung dauern und sind Krankheit oder Urlaub mögliche Gründe für eine Verzögerung? Mit diesen Fragen hatte sich kürzlich das BVerfG zu befassen, nachdem ein Beschuldigter knapp ein Jahr lang in Untersuchungshaft saß, bis diese das erste Mal geprüft wurde. Liegt hierin ein Verstoß gegen das Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 IV GG und die Freiheitsgrundrechte aus Art. 2 II GG?

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Kunstsammler begehrt Löschung in der Lost-Art Datenbank

Der BGH beschäftigte sich mit der Klage eines Kunsthändlers, der vor über 20 Jahren ein solches Kunstwerk im Rahmen einer Auktion in London erworben hatte. Gut 17 Jahre später veröffentlichte eine internationale Datenbank eine Suchmeldung des Gemäldes als potenzielle Raubkunst und schrieb bei Interpol zur Fahndung aus. Der Kläger fühlt sich dadurch in seinem Eigentum beeiträchtigt.

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Schraubenzieher als Waffenersatz

Die Kriterien für die Einordnung eines Gegenstands als gefährliches Werkzeug im Sinne der §§ 244 und 250 StGB gehören zu den umstrittensten Problemen des Strafrechts. Dabei stellen sich Fragen nach der Beschaffenheit, aber auch danach, wie das Werkzeug verwendet wird. Muss es beispielsweise bewegt werden, oder reicht es aus, wenn es schlicht präsent in der Hand des Täters ist? Der Bundesgerichtshof nahm dazu in einem spannenden Fall Stellung.

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