#Staatsorganisationsrecht

Vom AfD-Bundestagsmandat unfreiwillig in den vorzeitigen Ruhestand?

Für viele ist das große Ziel und die tragende Motivation, um das Studium sowie das Referendariat erfolgreich zu absolvieren, Richter oder Richterin zu werden. Die Anforderungen für den Eintritt in die Justiz sind weiterhin nicht zu verachtende Hindernisse. Hat man es aber einmal geschafft und wurde auf Lebenszeit ernannt, so befindet man sich in einer komfortablen Situation. Der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit bietet auf persönlicher und sachlicher Ebene nach Art. 97 I und II GG beträchtlichen Freiraum und auch eine Entfernung aus dem Amt ist nur unter hohen Hürden möglich.

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BVerfG zur Kostenübernahme für experimentelle Therapie durch die Krankenkasse

Muss die Krankenkasse für eine experimentelle Therapie mit sog. Off-Label-Medikamenten bei einer unheilbaren Erkrankung die Kosten übernehmen? Mit dieser Frage hatte sich kürzlich das BVerfG zu befassen. Schwierigkeiten ergaben sich hier bei den Darlegungsanforderungen aus §§ 23 I 2, 92 BVerfGG sowie bei der Frage, ob aus Art. 2 II 1 GG ein verfassungsrechtlicher Anspruch gegen die Krankenkasse auf Bereitstellung bestimmter und insbesondere spezieller Gesundheitsleistungen folge.

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Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung im sogenannten „Apotheker“-Verfahren

Der Inhaber einer Apotheke, die für Patienten individuelle Arzneimittelzubereitungen für die Krebstherapie herstellte und an onkologische Arztpraxen und Krankenhäuser lieferte, wendet sich gegen seine Verurteilung durch das Landgericht (LG) Essen u.a. wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in 14.564 Fällen sowie gegen die Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH).

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Kunstfreiheit oder politische Parteinahme?

Das VG Hannover hatte sich kürzlich mit der Frage zu befassen, ob Theaterstücke an Schulen politisch sein dürfen und inwiefern sie von der Kunstfreiheit gedeckt sind. Geklagt hatte die AfD Niedersachsen, da sie sich durch eine Aufführung an einer Osnabrücker Schule in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I GG sowie dem Recht auf politische Chancengleichheit aus Art. 21 GG verletzt sah.

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Das BVerwG zur Unwirksamkeit einer Bewohnerparkgebührensatzung

Jeder, der einen städtischen Bereich bereits selbst mit einem Kfz befuhr, wurde schon mit der essenziellen Frage konfrontiert: Wo stelle ich das Fahrzeug ab? Um diese Parksituation für Bewohner ohne privaten Stellplatz zu entschärfen, werden vielerorts Bewohnerparkzonen eingerichtet, deren Nutzung nur Personen mit dem entsprechenden Bewohnerparkausweis offenstehen. Dass die Steuerung des Parkens in geschlossenen Ortschaften eine deutlich komplexere Rechtsmaterie darstellt, als man auf den ersten Blick meinen könnte, zeigt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich einer Parkgebührensatzung für die Ausstellung dieser Bewohnerparkausweise.

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Examensreport: ÖR II 1. Examen April 2023 in Berlin

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist instabil. Viele Ereignisse in der Vergangenheit (insbesondere der Krieg in der Ukraine) haben den Finanzmarkt in Deutschland stark belastet. Die ohnehin sparsam lebenden Deutschen halten sich und ihre Ausgaben noch mehr zurück. Zahlreiche Betriebe haben enorme Umsatzeinbußen und müssen Insolvenz anmelden.

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Das BVerfG zur Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz

In diesem Beschluss hat das BVerfG über die Beratung und Verabschiedung zum Gebäudeenergiegesetz entschieden und einen Abgeordneten in der politischen Willensbildung bestärkt, der sich gegen die Verabschiedung des Gesetzes wehrte. Hier ist interessant, was genau das BVerfG an der vorgenommenen parlamentarischen Arbeit auszusetzen hat.

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Das BVerfG zu Anträgen zur Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung

Der zweite Senat des BVerfG setzte sich kürzlich mit der Frage auseinander, ob ein Organstreitverfahren ausschließlich der Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Verfassungsorganen und nicht der Beurteilung der materiellen Verfassungsmäßigkeit eines konkreten Handelns eines Organs dient. Dabei musste auch die Frage erläutert werden, ob die Verfahrensvorschrift des § 64 Abs. 2 BVerfGG den Streitgegenstand und den Umfang der verfassungsgerichtlichen Kontrolle festlegt. Wie entschied der zweite Senat?

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Umbenennung einer Straße durch den Stadtbezirksrat

Kommunen sind selbstständige und rechtsfähige Verwaltungseinheiten. Dabei kommt ihnen bei der Entscheidung über die Umbenennung einer Straße ein weiter Ermessensspielraum zu, welcher dadurch begrenzt wird, dass die Umbenennung einer Straße nicht willkürlich erfolgen darf, das heißt, ihr müssen sachliche, die Belange der Anlieger berücksichtigende Erwägungen zugrunde liegen, die Ordnungsfunktion muss auch mit dem neuen Namen gewahrt bleiben und die Anwohner dürfen nicht unzumutbar und verhältnismäßig belastet werden.

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