Geschäftsmodell: Handwerker-Widerruf
Verbraucherschutz gilt als heilige Kuh im Zivilrecht. Wohl kaum ein Fall ist denkbar, bei dem ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher schutzwürdig ist - zumindest bis jetzt. Jetzt hat der BGH nämlich über einen ungewöhnlichen Fall entschieden und ungewöhnliche Fälle verdienen das Prädikat äußerst prüfungsrelevant. Auf den ersten Blick beginnt dieser noch wenig überraschend - Zwei Verbraucher erklären gegenüber einem Unternehmer den Widerruf eines geschlossenen Vertrages. Ein Widerrufsrecht leiteten sie aus dem Umstand ab, dass es sich um ein sogenanntes Haustürgeschäft handele. Doch sind sie auch im Recht?
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