#Schuldrecht BT 2

Nur der frühe Vogel fängt den Wurm?

Das Klischeedenken ist gerade in Bezug auf das Urlaubsverhalten von Reisenden aus verschiedenen Nationalitäten weit verbreitet: Niederländer verreisen angeblich nur mit dem Wohnwagen, die Engländer feiern vermeintlich exzessiv. Gerade die Deutschen sind bekannt für ihren interessanten Modegeschmack (Stichwort: Socken in den Sandalen), aber auch für das Reservieren von Liegen am Pool. Letzteres Verhalten scheint jedoch auch international verbreitet zu sein, da es einem Griechenlandreisenden derart den Urlaub vermieste, dass er seinen Reiseveranstalter vor dem AG Hannover gerichtlich in Anspruch nahm.

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Die wichtigsten Entscheidungen des BGH aus dem Jahr 2023

Die Bundesrichter:innen mussten sich auch 2023 vielen verschiedenen Rechtsfragen annehmen, die nicht nur in der Praxis spannend sind, sondern auch eine hohe Prüfungsrelevanz mit sich bringen. Von fiktiven Schadensberechnungen im Mietrecht über neue Konstellationen des bekannten Haakjöringsköd-Falles, problematische Fragestellungen aus dem Leistungsstörungsrecht bis hin zur Frage nach der Ersatzfähigkeit von Verwahrungskosten beim Abschleppen eines Pkw. Wir haben die wichtigsten Entscheidungen des BGH aus dem Jahr 2023 für Dich zusammengefasst.

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Blinder stürzt über geparkte E-Scooter

E-Roller (“Scooter”) haben der deutschen Justiz in der Vergangenheit bereits des Öfteren Kopfzerbrechen bereitet. Erst im Juni diesen Jahres hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beispielsweise entschieden, dass die Trunkenheitsfahrt mit einem E-Roller die gleichen Promillegrenzen wie die eines Kraftfahrzeugs haben soll. Damit machte das Gericht deutlich, für wie gefährlich es die neuartigen Gefährte hält. Diese Entscheidung ist nur eine von vielen, die die Problematik der umstrittenen Roller verdeutlichen. In diesem aktuellen Fall des OLG Bremen ergibt sich die Gefahr unmittelbar aus ihrer Existenz.

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Können unflätige Emojis zur fristlosen Kündigung führen?

Ein offenes Gartentor, Beleidigungen, ein paar Kackhaufen-Emojis und eine fristlose Kündigung…. Man könnte meinen, hier bestehe kein Zusammenhang. Doch tatsächlich hat sich ein solcher Fall im Landkreis Bad Dürkheim zugetragen. Ob Beschimpfungen und fäkale Emojis eine fristlose Kündigung eines Pachtvertrages rechtfertigen, hatte nämlich jüngst das LG Frankenthal zu entscheiden.

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OLG Hamm zum Beginn der kurzen Verjährungsfrist des § 548 I BGB

Wenn es um Miete und Verjährung geht, sollte man die kurze Verjährungsfrist des § 548 I BGB auf dem Schirm haben. Nach § 548 I 2 BGB beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Die Entscheidung des OLG Hamm befasst sich insbesondere mit der Frage, wann dieser Zeitpunkt eintritt, wenn die Mieterin den Schlüssel des Objekts ungefragt in den Briefkasten des Vermieters einwirft.

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BGH zum Handeln unter dem Namen des Ehepartners

Keine Seltenheit in Ehen - Ein Partner kümmert sich für beide um alles Finanzielle. Jetzt hat der BGH sich damit auseinandergesetzt, welche rechtlichen Folgen das haben kann, wenn der für Finanzen zuständige Partner dann heimlich einen Vertrag unter dem Namen des anderen Ehepartners abschließt. In seiner Entscheidung kommt der BGH dann nicht nur an einer wichtigen Norm für die Zurechnung von Wissen, sondern auch an unbestellten Leistungen und den Voraussetzungen für europarechtskonforme Auslegung vorbei.

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AG Lörrach zu Bewertung eines Fitnessstudios

Viele Unternehmen sind auf positive Bewertungen im Internet angewiesen, um neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen. Entsprechend empfindlich reagieren sie dann gelegentlich auf negative Bewertungen. Ein Kunde sah sich daher, nachdem er online geurteilt hatte Service und Sauberkeit mangelhaft mit hohen Geldforderungen konfrontiert, falls er seine Bewertung nicht löscht. Da er aber nicht klein beigegeben wollte, durfte sich das AG Lörrach mit dem Fall beschäftigen.

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Schlechte Aussichten in Ecuador

Südamerika ist für viele ein Sehnsuchtsziel, so auch für die Klägerin. Um dem feuchten, kalten Winter in Deutschland im Dezember zu entfliehen, buchte sie für sich und ihren Partner eine exklusive Ecuador-Privatreise. Doch ganz so erholsam, wie sie sich die Reise ausmalte, war sie dann doch nicht. Neben zahlreichen weiteren behaupteten Mängeln sagten den Reisenden auch die Witterungsbedingungen vor Ort nicht zu, sodass sich sowohl das LG als auch das OLG Frankfurt a. M. sich mit der Sache befassen mussten.

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