#Schuldrecht BT 2

61.000 Euro Rückzahlungsbetrag für ursprünglich 9.200 Euro Studienförderung?

Eine vielversprechende Fördervereinbarung entpuppte sich als rechtliches Labyrinth für eine Studentin. Im Jahr 2008 unterschrieb sie einen Vertrag, der ihr monatliche Zahlungen sowie eine Einmalzahlung zusicherte. Doch als die Rückzahlung der Förderung anstand, sah die junge Frau sich plötzlich einer horrenden Zahlungsverpflichtung ausgesetzt. Die Geförderte hält den Vertrag für einen Darlehensvertrag und außerdem für sittenwidrig. Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main ihre Klage abwies, gab die Klägerin nicht auf und legte Berufung ein. Interessant ist hier nicht nur die Entscheidung des Gerichts, sondern auch dessen Ausführungen zur Einordnung der Vertragsart.

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Detektiv überführt Vermieter

Bei der Beauftragung eines Detektivs denkt jeder vermutlich zuerst an das Überführen einer heimlichen Affäre. Das Landgericht Berlin allerdings beschäftigte sich mit einem Detektiveinsatz der anderen Art. Hierbei ging es um eine Mieterin, die sich nicht kampflos aus ihrer Wohnung vertreiben lassen wollte. Der Vermieter beanspruchte Eigenbedarf und reichte eine Räumungsklage gegen die Mieterin ein. Doch anstatt aufzugeben, entschied sich die Mieterin zu einem außergewöhnlichen Schritt: Sie engagierte einen Detektiv. Sein Auftrag war es, den behaupteten Eigenbedarf des Vermieters auf den Prüfstand zu stellen. Im Anschluss verlangte die Mieterin die Erstattung der Kosten für diese detektivische Mission.

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ZR I 1. Examen April 2023 in Niedersachsen und Berlin

Die V hat seinerzeit ein Grundstück gekauft und darauf ein Haus durch Bauunternehmer U errichten lassen. Nun möchte sie sich räumlich vergrößern und will das Haus an die K verkaufen. Sie schließen einen als "Kaufvertrag über ein Wohnhaus" bezeichneten Vertrag beim Notar und lassen eine Standardklausel eintragen, wonach - in Bezugnahme auf die vorherige Besichtigung- alle Mängel in Bezug auf Größe, Güte und Beschaffenheit ausgeschlossen sind.

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Verpfändet, vermietet, verwertet? AGB von Pfandleihaus auf dem Prüfstand

Cash & Drive ist ein relativ neues Geschäftsmodell, bei dem der Kunde, ähnlich wie bei einem Pfandleihhaus, sein Fahrzeug an ein Unternehmen verpfändet. Der große Vorteil gegenüber einem klassischen Pfandleiher besteht allerdings darin, dass der Kunde das Fahrzeug gegen ein Entgelt weiterhin nutzen kann. Was passiert aber, wenn der Kunde nicht zahlt?

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Kratzer im Aufzug - Schadensersatz i.H.v.13.550 Euro

Umzüge sind grundsätzlich stressig und die meisten Menschen möchten sie so selten wie möglich erleben und so schnell wie möglich hinter sich bringen. Wer für das Hochtragen von Möbeln einen Aufzug nutzen kann, hat dabei eigentlich einen großen Vorteil. Blöd nur, wenn die transportierten Möbel zu groß sind und den Aufzug beschädigen. Dies wurde einem Mieter kürzlich zum Verhängnis. Durch die unsachgemäße Nutzung des Aufzugs entstanden zwei Kratzer und der Vermieter verlangte sage und schreibe 13.550 Euro für den Austausch der kompletten Aufzugwände. Kann eine solche Forderung gerecht sein?

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Keine Ausgleichszahlung trotz Zusatzkosten bei pünktlichem Flug

Bei Pauschalreisen treffen Reisende oft auf unvorhergesehene Umstände und zusätzliche Kosten, die ihre Reisepläne durchkreuzen und zu Unzufriedenheit führen können. Der Bundesgerichtshof hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Auslegung und Anwendung von Art. 4 Abs. 3 der FluggastrechteVO (EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004) befasst. In der Rechtssache ging es um einen Streit zwischen einem Fluggast und einer Fluggesellschaft über den Anspruch auf Entschädigung nach der FluggastrechteVO. Hat der Passagier sein Recht bekommen oder ist er auf dem Boden der Tatsachen gelandet?

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BGH zum Anspruch auf Rückzahlung von Anzahlungen wegen Verschiebung einer Hochzeit

Wenn die Liebe in Zeiten von Corona auf der Strecke bleibt: Was passiert mit dem Vorschuss für die Hochzeitsfotografin? Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat kürzlich über eine Klage auf Rückzahlung eines an eine Hochzeitsfotografin geleisteten Vorschusses und auf Feststellung, dass ihr keine weiteren Vergütungsansprüche zustehen, entschieden. Der Anspruch wurde geltend gemacht, weil die Kläger ihren Hochzeitstermin aufgrund von Einschränkungen durch die Corona-Pandemie verschoben hatten und zu dem neuen Termin einen anderen Fotografen beauftragten.

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