#Schuldrecht BT 2

Kündigung eines Fitnessstudiovertrags wegen Risikoschwangerschaft

Ein Fitnessstudiovertrag hat in der Regel eine bestimmte Laufzeit. Er verpflichtet das Mitglied zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge für einen vertraglich vereinbarten Zeitraum, unabhängig davon, ob und wie das Mitglied das Fitnessstudio letztendlich besucht. Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine vorzeitige Kündigung der Mitgliedschaft ermöglichen, z.B. Krankheiten. Aber was gilt, wenn der Arzt ein Sportverbot wegen einer Risikoschwangerschaft erteilt?

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Eigenbedarf als Kündigungsgrund vortäuschen?

Der Schutz schwächerer Parteien zieht sich wie ein roter Faden durch das BGB. Auch das Mietrecht ist da keine Ausnahme. So ist es für Vermieter:innen nicht einfach, (unliebsame) Mieter:innen aus der Wohnung zu bekommen, um diese anderweitig zu verwenden oder zu verwerten. Aus diesem Grund hat sich in der Vergangenheit der/die ein/e oder andere Vermieter:in auf Eigenbedarf berufen, der in Wirklichkeit aber nicht im Sinne des Gesetzes bestand. Soweit dürfte das für Dich nichts Neues sein. Weniger bekannt dürfte in dem Zusammenhang aber ein Anspruch auf Auskunft nach § 242 BGB und ein Anspruch aus § 285 I BGB sein. Wie genau die beiden Anspruchsgrundlage bei einer Eigenbedarfskündigung ins Spiel kommen, möchten wir Dir anhand einer Entscheidung des LG Berlin näherbringen.

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Expeditionsreise ohne eigenes Gepäck

Bei Urlaub hört der Spaß bei den meisten auf. Möchte man doch nur eine erholsame, schwerelose und freudige Zeit fernab von den Alltagsproblemen verbringen. Worauf man am wenigsten Lust hat, sind Komplikationen. Das Reiserecht schützt die Reisenden mit seinen insgesamt 25 Paragrafen umfassend. Erfahrungsgemäß wird dieses Rechtsgebiet in der Uni jedoch öfter vernachlässigt. Die neue Entscheidung des Landgerichts München II vom 10.01.2025 (Az. 14 O 2061/24) bringt wieder etwas Bewegung ins Reiserecht und befasst sich mit dem Mangelbegriff. Da es sich hier um vollharmonisiertes europäisches Recht handelt, solltest Du die aktuelle Rechtsprechung hierzu auf dem Schirm haben.

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Müssen Mieter:innen wissen, wie man “richtig” lüftet?

In den meisten Wohnungen dürfte während der Mietdauer schon einmal Schimmel aufgetreten sein. Vermieter:innen müssen die Mietsache nicht nur in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen, sondern diesen Zustand während der Mietdauer auch gemäß § 535 I 1 BGB erhalten. Kommt es in diesem Zeitraum dann zur Schimmelbildung, trifft Vermieter:innen grundsätzlich eine Beseitigungspflicht nach § 535 I 2 BGB. Mieter:innen können für die Schimmelverursachung nur durch ein unzureichendes Lüften verantwortlich sein, weil sie die anderen Parameter für die Schimmelentstehung nicht beeinflussen können. Aber kann von Mieter:innen erwartet werden, dass sie wissen, wie richtig gelüftet wird? Das Landgericht Landshut gibt Dir hierauf eine klare Antwort mit seinem Urteil vom 08.01.2025 (Az. 15 S 339/23)

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Verletzung der Räumungs- und Rückgabepflicht durch den Mieter

In Mietrechtsklausuren geht es oftmals um die Ersatzfähigkeit von Mietmängeln, die Überprüfung von mietvertraglichen Klauseln oder die Kündigung des Mietverhältnisses. Aber auch die Verletzung der Räumungs- und Rückgabepflicht durch den Mieter zählt zu einem beliebten Klausurthema. Nicht immer ist direkt erkennbar, dass der Schwerpunkt des Falles auf die Verletzung dieser Pflicht hinaus will. So auch im aktuellen Fall des Landgerichts Darmstadt vom 16.12.2024 (Az. 18 O 6/23). Verletzt der Mieter diese Pflicht schon dann, wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses dort ein Brand ausbricht und er anschließend seine Zustimmung in die Entrümpelung seiner Gegenstände aus dem Mietobjekt erklärt, die der Vermieter in die Wege leitet und dadurch nicht selbst die Gegenstände aus dem Mietobjekt schafft? Gleichzeitig musste das LG prüfen, ob in dem Verhalten des Mieters eine Beauftragung zur Entrümpelung erblickt werden konnte, mit der Folge, dass der Vermieter hierfür Aufwendungsersatz verlangen kann.

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Die wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen aus dem Jahr 2024

Die Bundesrichter:innen mussten sich 2024 vielen verschiedenen Rechtsfragen annehmen, die nicht nur in der Praxis spannend sind, sondern auch eine hohe Prüfungsrelevanz mit sich bringen. Besonders präsent waren im letzten Jahr Entscheidungen rund um das Thema Fahrzeuge. Dies zeigt mal wieder, dass die Prüfungsthemen u.a. rund um das Deliktsrecht, die Haftung aus StVG, Ansprüche gegen den Versicherer und der Schadensbegriff eine enorme Prüfungsrelevanz mit sich bringen. Wie weit reicht die Haftung des Halters, wenn der geparkte Pkw aus unerklärlichen Gründen in Brand gerät? Wie wird die Haftungsquote bei einem Zusammenstoß mit einem Müllauto gebildet? Muss die Umsatzsteuer bei Bestimmung des merkantilen Minderwerts mit eingerechnet werden und inwieweit sind überhöhte Kostenansätze eines Kfz-Sachverständigen ersatzfähig? Aber auch problematische Fragestellungen aus dem Kaufrecht und dem Sachmangelbegriff, der Verwendung von Quotenabgeltungsklauseln in einem Mietvertrag bis hin zu der Frage der Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen sowie der Reichweite der Aufklärungspflichten des Verkäufers bei einem Immobilienkaufvertrag behandelte der BGH in diesem Jahr.

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