Einstweilige Verfügung der Bahn abgelehnt
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der GDL abgelehnt und auch mit der Berufung hatte die Bahn vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht keinen Erfolg: Der Streik sei nicht unverhältnismäßig und auch die kürzere Ankündigung von nur 22 Stunden sei in Ordnung.
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