BGH: Räumung der Wohnung trotz nachgeholter Mietzahlung?

Zahlt ein Mieter seine Miete nicht, kommt es in der Regel früher oder später zu einer (außerordentlichen) Kündigung durch den Vermieter. Der BGH hat nun entschieden, dass ein Mieter, der innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung einer Räumungsklage seine Mietrückstände begleicht, damit nur erreicht, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam wird. Hat die Vermieterin den Mietvertrag auch hilfsweise ordentlich gekündigt, muss die Wohnung, laut dem für das Mietrecht zuständigen VIII. Zivilsenat, trotzdem geräumt werden.

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Streitiges Erbe: Wer die Eltern pflegt, darf Geschenke bekommen

Drei Geschwister wurden von ihren Eltern als Erben eingesetzt. Als einer der Schwestern die Pflege der Mutter übernahm, schenkte die Mutter ihr ein Grundstück, das eigentlich laut Ehegattentestament der Bruder erben sollte. Ein Fall Mitten aus dem Leben, der Anlass gibt, sich mit dem examensrelevanten Erbrecht und Bereicherungsrecht genauer beschäftigen.

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