#ZPO

Die Anwaltsklausur im Zivilrecht - Teil 11

Nachdem wir im letzten Beitrag die folgenden Punkte besprochen haben A. Begehr des Mandanten B. Prozessrechtliches Gutachten I. Gibt es einen statthaften Rechtsbehelf? II. Wäre ein Einspruch zulässig? 1.Läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist noch? a) Wann hat die Frist begonnen? b) Läuft die Frist noch? c) ggf.: Konnte die Zustellung die Frist wirksam in Gang setzen? aa) Wurden mögliche Zustellungsmängel geheilt (§ 189 ZPO)? bb) Ist das Versäumnisurteil dem richtigen Empfänger zugestellt worden? cc) Wurde die Zustellung ordnungsgemäß ausgeführt? (1) Zustellung an den Prozessbevollmächtigten (2) Zustellung an die Partei (3) Öffentliche Zustellung setzen wir unsere Gliederung bei der Frage, wann ein Einspruch des Beklagten gegen ein Versäumnisurteil zulässig wäre, fort, und widmen uns später dem materiellen Gutachten:

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BGH: Rechtswirkungen eines Schadensersatzverlangens nach § 281 Abs. 4 BGB

Der BGH klärt hier die Frage, wann ein Schadensersatzverlangen des Gläubigers nach § 281 IV BGB zum Erlöschen des Primäranspruchs führt und ob es bei einer unangemessen kurzen Nacherfüllungsfrist an der Fristsetzung fehlt. Zudem eignet sich Entscheidung hervorragend, um die Grundzüge der Auslegung von Gesetzen und von Willenserklärungen zu wiederholen.

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