Jauchegrube-Fall

Der Jauchegruben-Fall ist ein echter Klassiker des Strafrechts. Die Täterin stopfte ihrem Opfer Sand in den Mund, hielt es irrtümlich für tot und warf es in eine Jauchegrube, wo es tatsächlich verstarb. Ein Paradefall für die Abgrenzung zwischen versuchtem und vollendetem Totschlag und damit Pflichtstoff in jeder Strafrechtsklausur.

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EuGH entmachtet Schiedsgerichte

EuGH-Urteil: Private Schiedsgerichte sind nicht mit EU-Recht vereinbar Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten, die private Schiedsgerichte vorsehen, gegen EU-Recht verstoßen. Der Grundsatzentscheidung lag ein Streit zwischen der Slowakei und...

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Die Hausarbeit im Jurastudium - Phase III

Die drei Phasen einer juristischen Hausarbeit - Phase III Die erste Phase – das Loslegen – und die zweite Phase – das Schreiben – haben wir Dir bereits in den letzten Wochen vorgestellt. In diesem Beitrag möchten wir uns der dritten und letzten Phase widmen: Der Korrektur. III. Phase: Korrektur (2 –...

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Osho

Osho

Seit den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts traten in der Bundesrepublik Deutschland vorher unbekannte Gruppierungen in Erscheinung, die alsbald das Interesse der Öffentlichkeit fanden und zumeist als “Sekten”, “Jugendsekten”, “Jugendreligionen”, “Psychosekten”, “Psychogruppen” oder ähnlich bezeichnet wurden. Wegen ihrer nach eigenem Verständnis überwiegend religiös oder weltanschaulich geprägten Zielsetzungen, ihrer inneren Struktur und ihrer Praktiken im Umgang mit Mitgliedern und Anhängern wurden sie schnell Gegenstand kritischer öffentlicher Auseinandersetzung. Vorgeworfen wurde den genannten Gruppen dabei vor allem, dass sie ihre Mitglieder von der Außenwelt abschotteten, insbesondere der eigenen Familie entfremdeten, psychisch manipulierten und finanziell ausbeuteten.

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