Reparieren statt wegwerfen
Reparierbarkeit soll künftig zur üblichen Beschaffenheit einer Sache gehören. Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur verändert damit nicht nur den Sachmangelbegriff, sondern schafft auch neue Informationspflichten, Verjährungsregeln und einen eigenständigen Reparaturanspruch gegen Hersteller.
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