BGH zum sittenwidrigen Kauf eines Faksimiles
Erklärt ein Rechtsanwalt ausdrücklich (nur) die Anfechtung und den Widerruf des Kaufvertrags, schließt dies eine Auslegung, dass der Käufer damit (konkludent) auch den Rücktritt von dem Vertrag erklärt hat, nicht aus. Außerdem stellt der BGH klar, dass bei einem auffälligen Missverhältnis auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie auf die vertraglich geschuldete Leistung abzustellen ist.
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