Wusstest Du übrigens...?

BGH zur Zurechenbarkeit eines Exzesses bei Körperverletzung mit Todesfolge

Wenn sich Personen dazu verabreden, jemanden mit einem Knüppel zu verprügeln, dann werden sie grundsätzlich nicht für den Tod des Opfers durch Messerstiche bestraft, wenn die Täter nicht wussten, dass ein Dritter ein Messer bei sich führte. Der BGH hat die Zurechnung für die schwere Folge in einer aktuellen Entscheidung abgelehnt, da die tödlichen Stiche nicht vom Tatplan umfasst gewesen seien, sondern einen “Exzess” des (unbekannten) Täters darstellen.

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