„Pimmelgate“ um Hamburger Innensenator: War die Hausdurchsuchung verhältnismäßig?

„Pimmelgate“ um Hamburger Innensenator: War die Hausdurchsuchung verhältnismäßig?

Wann ist eine Hausdurchsuchung verhältnismäßig?

„Du bist so 1 Pimmel“ – dieser Tweet sorgte für eine Hausdurchsuchung, bundesweite Diskussionen und größere Bekanntheit für den Hamburger Innensenator Andy Grote. 

Worum geht es?

In den sozialen Netzwerken kann der Ton rau werden. Und leider gehören auch strafbare Äußerungen, allen voran die Beleidigung, zum digitalen Alltag. Grund für diese Art von Kriminalität im Netz soll wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge die Distanz und das damit verbundene Gefühl der Anonymität sein.

Doch Kriminalität im Netz hat auch in der realen Welt Folgen. Ein aktueller Fall rund um den Hamburger Innensenator Andy Grote macht dies deutlich und sorgt für Aufsehen. Nachdem er einen Strafantrag aufgrund eines an ihn gerichteten Tweets stellte, kam es nämlich zu einer Hausdurchsuchung beim mutmaßlichen Twitter-Nutzer. Der Aufschrei in den sozialen Netzwerken war groß.

Grote stellte Strafantrag

Angefangen hatte der Fall mit einem Tweet von Grote selbst bei Twitter. Ende Mai kritisierte er in dem sozialen Netzwerk die Hamburger Partyszene während der Corona-Pandemie:

In der Schande feiert die Ignoranz! Manch einer kann es wohl nicht abwarten, dass wir alle wieder in den Lockdown müssen … Was für eine dämliche Aktion!

Für diese Äußerung wurde der Hamburger Innensenator kritisiert und teilweise verspottet. Grund dafür soll sein eigenes Verhalten während der Pandemie gewesen sein. Bei seiner Ernennung zum Senator im Juni 2020 soll er in einer Kneipe gefeiert haben – ein Verstoß gegen die damals geltenden Corona-Regelungen. Im aktuellen Fall geht es um den folgenden Tweet eines Kritikers. An Grote adressiert twitterte er:

Du bist so 1 Pimmel.

Diese Äußerung blieb nicht folgenlos. Ein Polizist stellte Strafanzeige wegen Beleidigung, der Innensenator stellte daraufhin einen Strafantrag. Als Politiker werde man ständig mit Beleidigungen und Häme im Netz konfrontiert, äußerte sich Grote gegenüber dem NDR in einem Interview. Er rate daher allen Betroffenen von Beleidigungen im Netz, Anzeige zu erstatten, damit diese auch verfolgt werden können. So wie im Fall des Hamburger Innensenators: Das AG Hamburg genehmigte einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Durchsuchungsbeschluss. An einem Mittwochmorgen um sechs Uhr früh stürmten mehrere Polizist:innen eine Privatwohnung in St. Pauli. Es soll das Gerät gesucht worden sein, mit dem „Du bist so 1 Pimmel“ getwittert wurde. Die Beamten sollen mehrere elektronische Geräte in der Wohnung sichergestellt haben.

Überblick: Zwangsmaßnahmen
Relevante Lerneinheit

War die Ermittlungsmaßnahme verhältnismäßig?

Der betroffene Nutzer machte in den sozialen Medien auf die Durchsuchung selbst aufmerksam und berichtete von der Razzia. Bei der durchsuchten Wohnung soll es sich allerdings nicht um seine, sondern um die Wohnung seiner Ex-Freundin gehandelt haben. Nach Auffassung des Beschuldigten soll die Durchsuchung aber überhaupt nicht notwendig gewesen sein. Drei Wochen vorher soll er bei der Polizei gewesen sein und zugegeben haben, dass er den „gesuchten“ Account betreibe.

Grundsätzlich wird die Aktion vielerorts kritisiert und diskutiert. War die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln (§§ 102, 105 StPO) verhältnismäßig? Strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen müssen – wie alle staatlichen Grundrechtseingriffe – verhältnismäßig sein. Als legitimer Zweck gelten für Ermittlungsmaßnahmen die Strafverfolgung als öffentliche Aufgabe und das öffentliche Interesse an einer umfassenden Wahrheitsfindung in Strafsachen. Doch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus unserem Rechtsstaatsprinzip besagt weiter, dass die Maßnahme zur Erreichung des Zwecks erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sein muss. War das hier der Fall?

Darüber wird gestritten. Grote selbst sehe sich im Recht und verwies darauf, dass Beleidigungen und Hassreden im Netz eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben seien – das Internet sei kein rechtsfreier Raum. In diesem Zusammenhang gebe es auch häufiger Hausdurchsuchungen, teilte er gegenüber dem NDR mit.

Das sehen viele anders. Insbesondere wird der Polizei vorgeworfen, dass der Hamburger Innensenator eine Sonderbehandlung bekommen habe. Andere Delikte im Netz würden oft eingestellt werden. Außerdem sei die Urheberschaft des Tweets bereits im Vorfeld geklärt gewesen. So etwa kritisierte der Linken-Politiker Deniz Celik:

Es ist unerklärlich, warum ein so schwerwiegender Eingriff möglich war, obwohl die Urheberschaft des Tweets bereits geklärt war.

Außerdem vergleichen viele Nutzer:innen bei Twitter den Fall um Grote mit den Äußerungen zu der Grünen-Politikerin Renate Künast, die vor Gericht gegen Beleidigungen im Netz kämpfte. Bei ihr soll es zu keinen Durchsuchungen gekommen sein.

Schaue Dir hier die (prüfungs-) relevanten Lerninhalte oder weiterführenden Beiträge zu diesem Thema an: