Der BGH zur Abgrenzung des error in persona von der aberratio ictus in den „Distanzfällen“
Der BGH stellt klar: Auch im Distanzfall bleibt eine Verwechslung für den Vorsatz unbeachtlich. Für Deine Klausur heißt das Du musst sauber zwischen Angriffs- und Verletzungsobjekt unterscheiden und den Tatentschluss präzise prüfen.
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