Strafrecht

BGH zum Versuchsbeginn einer räuberischen Erpressung

Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt, § 22 StGB. Nimmt der Täter die tatbestandliche Handlung vor, kann das unmittelbare Ansetzen unproblematisch bejaht werden. Bei allen anderen Handlungen muss dieses Ansetzen im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung ermittelt werden. Worauf es beim Versuch der räuberischen Erpressung ankommt, hat der BGH näher ausgeführt.

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KG Berlin zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 StGB

Kleben sich Klimaaktivisten auf einer Fahrbahn fest, dann machen sie sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in der Regel gem. § 240 StGB wegen Nötigung strafbar. Aber kommt auch eine Strafbarkeit gem. § 113 StGB wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Betracht? Mit dieser Frage hat sich das KG Berlin ausführlich befasst.

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BGH zum Beweis- und Beweisermittlungsantrag

Ein Beweisantrag kann nur unter den engen Voraussetzungen der §§ 244 III – V, 245 StPO durch Beschluss des Gerichts abgelehnt werden, ein Beweisermittlungsantrag hingegen durch den Vorsitzenden ohne die zuvor genannten Beschränkungen. Worin die beiden Anträge sich unterscheiden, hat der BGH mit der nachfolgend besprochenen Entscheidung deutlich gemacht.

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BGH zur Versagung einer Strafrahmenverschiebung beim Unterlassungsdelikt

Mit der Revision kann gerügt werden, dass das Urteil in materiell-rechtlicher Hinsicht fehlerhaft ist. Die Sachrüge kann zur Überprüfung der festgestellten Tatsachen, der Subsumtion, der Beweiswürdigung und der Strafzumessung führen. Der BGH hat sich in der nachfolgend dargestellten Entscheidung mit einer möglichen Strafrahmenverschiebung gem. § 13 II StGB auseinandergesetzt.

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BGH zu suksessiver Beihilfe und Geldwäsche bei bandenmäßigem EC-Karten-Betrug

Ein Anschlusstäter, dem es um die materielle Besserstellung des Vortäters geht, kann sich wegen Begünstigung, Hehlerei oder Geldwäsche gem. §§ 257, 259 und 261 StGB strafbar machen. Ist die Vortat noch nicht beendet, dann kommt auch eine sukzessive Beihilfe in Betracht. Der BGH musste sich mit einem interessanten Fall befassen, den wir uns einmal näher ansehen wollen.

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