#Strafrecht BT 3

Juwelenraub in Dresden - Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Das Grüne Gewölbe ist das barocke Schatzkammermuseum der sächsischen Kurfürsten und Könige in Dresden. Es beherbergt rund 3000 Schmuckstücke und andere wertvolle Werke und wird daher auch “begehbarer Tresor” genannt. Diese Bezeichnung nahmen die Angeklagten im spektakulären Juwelenraub in Dresden wohl etwas zu wörtlich und erbeuteten im November 2019 Schmuckstücke im Wert von insgesamt 116,8 Millionen Euro. Außerdem kam es zu einem Sachschaden von einer Millionen Euro. Das Dresdner Landgericht fällte nun sein Urteil über die sechs Angeklagten.

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Gefälschte Examenszeugnisse - kann dadurch ein Schaden für den Arbeitgeber entstehen?

Ein Prädikatsexamen - davon träumt doch jede:r Jurist:in. Eine 44-jährige Volljuristin hat sich diesen Traum selbst erfüllt und ihre Examensergebnisse von “ausreichend” auf “vollbefriedigend” beschönigt. Blöd nur, wenn der Schwindel auffliegt. Das AG Berlin Tiergarten hat nun über ihr Schicksal entschieden.

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BGH zu Brandstiftung im Bereich einer Lagerhalle

Die Voraussetzungen eines Brandstiftungsdelikts nach § 306 Abs. 1 StGB lassen sich in objektiver und subjektiver Hinsicht mitunter nur dann rechtsfehlerfrei bejahen, wenn sich sowohl die Tathandlung und das Tatobjekt als auch das Vorstellungsbild des Täters - sei es aufgrund seiner eigenen Einlassung, sei es im Rahmen einer Schlussfolgerung aus dem objektiven Geschehen - konkret eingrenzen lassen.

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Einstellung des Verfahrens gegen Klimakleber in Berlin

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat entschieden, dass zwei Aktivisten der “Letzten Generation” nicht wegen des Todes einer Radfahrerin angeklagt werden, die letzten Herbst bei einem Unfall mit einem Betonmischer ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung damit, dass die Straßenblockade der beiden Aktivisten nicht kausal für den Tod der Frau gewesen sei. Die beiden Klimaschutz-Aktivisten werden nun wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.

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Einstellung des Verfahrens gegen Klimakleber in Berlin

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat entschieden, dass zwei Aktivisten der “Letzten Generation” nicht wegen des Todes einer Radfahrerin angeklagt werden, die letzten Herbst bei einem Unfall mit einem Betonmischer ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung damit, dass die Straßenblockade der beiden Aktivisten nicht kausal für den Tod der Frau gewesen sei. Die beiden Klimaschutz-Aktivisten werden nun wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.

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BGH zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei Polizeikontrolle

Regelmäßig gerät bei der strafrechtlichen Bewertung des Verhaltens von Kraftfahrzeugführern bei polizeilichen Diensthandlungen, zumeist im Rahmen von Verkehrskontrollen oder aber etwa auch bei vorläufigen Festnahmen, die Vorschrift des § 113 StGB in den Blick, also der strafbare (und gewaltsame) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wenn sich der oder die Kontrollierte nicht kooperativ und lediglich passiv verhält. Daher ist eine Wiederholung der materiellen Voraussetzungen des § 113 StGB sowie der Konkurrenzregeln in jedem Fall lohnenswert, wofür sich der vorliegende Urteilsticker bestens eignet.

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Staatsanwalt wegen Bestechlichkeit angeklagt

Ein Oberstaatsanwalt auf der Anklagebank, ein Justizskandal. Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt erhob im Juni 2022 Anklage gegen einen Oberstaatsanwalt in Frankfurt am Main. Der Vorwurf lautet Untreue in 55 Fällen, Steuerhinterziehung in neun Fällen sowie Bestechlichkeit in 101 Fällen. Das sind harte Vorwürfe gegen den Leiter der "Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen".

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BGH zu drogenbedingter Fahrunsicherheit bei § 316 StGB

Der Tatbestand des § 316 StGB ist – etwa anders 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB – als sog. abstraktes Gefährdungsdelikt ausgestaltet; eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben anderer Verkehrsteilnehmer bzw. für fremde Sachwerte ist nicht erforderlich. Beruht die drogenbedingte „Fahruntüchtigkeit“ des Täters i.S.d. § 316 StGB nicht bloß auf dem Konsum von Alkohol, sondern – wie hier – auf anderen berauschenden Mitteln, kommt es für die Feststellung der Tatbestandsmäßigkeit des jeweiligen Handels auf die konkreten Gegebenheiten beim Täter und die Auswirkungen des Drogenkonsum auf seine Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen, an.

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