#Strafrecht BT 3

Examensklausur: Strafrecht 1. Examen April 2021 Hamburg

In dieser Examensklausur im Strafrecht aus dem April 2021 in Hamburg ging es insbesondere um Diebstahl und den Qualifikationstatbestand des § 244 I StGB, also den Diebstahl mit Waffen. Ist ein Taschenmesser mit eingebautem Flaschenöffner überhaupt eine Waffe? Außerdem waren Straßenverkehrsdelikte und Körperverletzungsdelikte zu prüfen. Daneben war solides Grundwissen aus dem Strafrecht AT (z.B. Versuch) und der StPO (Beweisverwertungsverbote) gefragt.

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BGH zur Zerstörung von „Blitzern“

Der vom 3. Strafsenat des BGH entschiedene Fall enthält eine Vielzahl prüfungsrelevanter Elemente. Selbst wenn der Tatbestand des § 316b Abs. 1 StGB nicht zum Standardrepertoire der juristischen Ausbildung gehören dürfte, erfolgt die Prüfung desselben in Bezug auf die Voraussetzungen der „Anlage“ geradezu schulmäßig unter Heranziehung der bekannten Auslegungsmethoden (grammatische, systematische, subjektiv-historische und objektiv-teleologische Auslegung), die beherrscht werden sollten.

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BGH zum Tötungsvorsatz bei illegalen Autorennen (Teil 2)

Nachdem wir im ersten Teil bereits die Ausführungen des BGH zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit besprochen haben, widmen wir uns in diesem Beitrag der Frage, welche Mordmerkmale hier erfüllt sein könnten und welche Straßenverkehrsdelikte in Betracht kommen. Außerdem besprechen wir die strafrechtliche Beurteilung von sog. illegalen Autorennen („Raser-Fälle“) in der Klausur und klären, was hier besonders prüfungsrelevant ist.

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BGH: Wann ist ein Tatobjekt durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstört?

Nachdem ein vermeintlicher Brandstifter 2018 zwei Mal in einem Mehrfamilienwohnhaus Feuer gelegt hatte, verurteilte ihn das Landgericht (LG) Leipzig 2019 wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit zwei Fällen der fahrlässigen Körperverletzung sowie in dem zweiten Brandlegungs-Fall wegen Sachbeschädigung in vier tateinheitlichen Fällen - nicht aber wegen Brandstiftung nach § 306 I Nr. 1 StGB oder wegen schwerer Brandstiftung nach § 306a StGB. Was sagt der BGH dazu?

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BGH zu Tötungsvorsatz bei illegalem Autorennen (Teil 1)

Die strafrechtliche Beurteilung von sog. illegalen Autorennen („Raser-Fälle“) hat derzeit eine gewisse Konjunktur erfahren, nicht zuletzt auch durch den im Jahr 2017 in Kraft getretenen 315d StGB sowie der Tendenz der Strafgerichte, diese Rennen an den §§ 211, 212 StGB zu messen. Dabei kommt insbesondere den tatsächlichen Feststellungen zur inneren Tatseite des Täters besondere Bedeutung zu, also der Frage, ob dieser mit bedingtem Tötungsvorsatz oder nur (bewusst) fahrlässig gehandelt hat.

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Examensreport: StR 1. Examen November 2020 NRW

Das größte Problem bei Examensklausuren im Strafrecht? Die fehlende Zeit für die Falllösung. In dieser Klausur ist wieder mal ganz schön viel los, sodass wenig Zeit bleibt, um über die einzelnen Delikte und Straftatbestände ausgiebig nachzudenken. Schaue Dir den Sachverhalt an und bearbeite die prüfungsrelevanten Lerninhalte, damit Dir die Falllösung möglichst schnell von der Hand geht.

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Promillegrenze für E-Scooter

Wer betrunken E-Scooter fährt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen. Ein junger Mann hat seinen Führerschein verloren, weil er mit 1,54 Promille auf einem E-Scooter erwischt wurde. Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Doch wie ist der E-Scooter rechtlich zu behandeln? Wie ein Auto oder wie ein Fahrrad?

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