#Schuldrecht BT 2

OLG Oldenburg: Dinklager Goldschatz

Ein Fall wie fürs Examen erdacht. Es kommen viele Anspruchsgrundlagen in Betracht, darunter solche, die eher nicht zum Standardrepertoire gehören, so dass hier besonders gut die Arbeit am Gesetz geprüft werden kann. Die Einkleidung in einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe würde eine zusätzliche Besonderheit für das zweite Examen darstellen.

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BGH: Bestreiten und sekundäre Darlegungslast bei der Behauptung eines Behandlungsfehlers

Die Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen steht häufig im Mittelpunkt eines Zivilverfahrens, oder wie es mal formuliert wurde: Stehen die Tatsachen erst fest, fällt die rechtliche Lösung meistens wie die reife Frucht vom Baume. Sichere Kenntnisse sind in diesem Bereich also nicht nur nützlich, sondern die Basis einer erfolgreichen Klausur überhaupt.

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