Examensreport: ZR I 1. Examen aus dem Februar 2017 in Hamburg

Sachverhalt (beruht auf einem Gedächtnisprotokoll)

 
K und W planen, beruflich gemeinsam etwas auf die Beine zu stellen. Beide sind Hundehalter. Deshalb kommen sie überein, dass sie sich wechselseitig mit der Pflege und Beaufsichtigung der Hunde unterstützen werden, um den Rücken frei für die beruflichen Aktivitäten zu haben. Jeden zweiten Tag soll der K die Hundebetreuung übernehmen und an den jeweils anderen Tagen soll der W die Hunde betreuen.
 
Eines Tages trifft der K beim Gassigehen den ehemaligen Studienkollegen C, der mittlerweile ein Unternehmen hat, das Fleischprodukte für Hunde herstellt. Die Besonderheit dieser Produktion ist, dass nur natürliche Konservierungsstoffe eingesetzt werden. Der C bietet dem K an, die Fleischreste aus der Produktion unentgeltlich abzugeben. Dabei weist er den K darauf hin, dass aufgrund der verwendeten Konservierungsstoffe der Verzehr erst nach zwei Tagen risikofrei möglich sei. Vor Ablauf der zwei Tage seien die Konservierungsstoffe noch nicht vollständig abgebaut, weshalb die Hunde erkranken oder gar sterben können.
 
Am Tag darauf ruft der C noch einmal bei K an und kündigt an, dass sein Fahrer (F) nun vorbeikommen werde, um die Fleischreste zu liefern. Bei diesem Telefonat weist der C nicht noch einmal auf die Zweitagefrist hin, auch instruiert er seinen Fahrer nicht, den K noch einmal zu informieren.
 
Als der F zu K fährt, hält dieser sich mit beiden Hunden im nahe gelegenen Park auf. Die Hunde toben auf der nicht umzäunten Hundewiese. K ist in einem Krimi vertieft. Deshalb – und weil der F mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist – fährt der F den Hund des W an. Der Hund muss tierärztlich behandelt werden. Die Kosten für die Behandlung belaufen sich auf 300 Euro.
 
Am Tag nach Erhalt der Tierreste verfüttert der K diese an seinen Hund. Daraufhin bläht sich der Magen des Hundes auf. Der Hund kann nur durch eine Notoperation gerettet werden. Kosten: 600 Euro.
 
Aufgabe 1: Kann K Ersatz der Kosten für die Notoperation seines Hundes von C verlangen?

**Aufgabe 2:**Kann W Ersatz der Behandlungskosten von K verlangen?

**Aufgabe 3:**Hat W gegen F und/oder C einen Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten?

Aufgabe 4: Hat K – nachdem er an W gezahlt hat – einen Anspruch auf Zahlung gegen F und/oder C?  

Unverbindliche Lösungsskizze

 
Aufgabe 1: K gegen C auf Ersatz der Kosten für die Notoperation
 
A. Schadensersatz, § 524 I BGB
 
I. Schenkungsvertrag, §§ 516 ff. BGB (+)
 
II. Arglistiges Verschweigen
Hier: Hinweis im Park; späteres Unterlassen beim Telefonat bzw. fehlender Hinweis des Fahrers (F) unbeachtlich, zumindest nicht arglistig.
 
III. Ergebnis: (-)
 
B. Schadensersatz, § 280 I BGB
- Problem: Verhältnis des § 280 I BGB zu § 524 BGB bei Folgeschäden
- aA: (+); Arg.: § 524 BGB „Fremdkörper“
- hM: (-); Arg.: Sinn und Zweck (Privilegierung des Schenkers); Systematik
 
C. § 823 I BGB
 
I. Rechtgutsverletzung
Hier: Eigentum
 
II. Verletzungsverhalten
Hier: Unterlassen eines weiteren Hinweises, z.B. bei dem Telefonat
 
III. Zurechnung
-> Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht: wohl (+); Arg.: erneuter Hinweise wohl erforderlich (andere Ansicht vertretbar)
 
IV. Rechtwidrigkeit (+)
 
V. Vertretenmüssen, § 276 BGB
Zweifelhaft, ob Unterlassen eines neuerlichen Hinweise (einfach) fahrlässig. Zumindest: Haftungsprivilegierung aus dem Schenkungsrecht, § 521 BGB, auf das Deliktsrecht übertragbar – Haftung nur für grobe Fahrlässigkeit.
 
VI. Ergebnis: (-)
 
D. § 831 BGB
 
I. Verrichtungsgehilfe
(+); Arg.: F weisungsgebunden
 
II. Unerlaubte Handlung des Verrichtungsgehilfen
-> § 823 I BGB durch Unterlassen des Hinweises (-); Arg.: keine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf F
 
III. Ergebnis: (-)
 
Aufgabe 2: W gegen K auf Ersatz der Behandlungskosten
 
A. § 280 I BGB
 
I. Schuldverhältnis
-> GbR, §§ 705 ff. BGB (+)
-> Abgrenzung: bloße Gefälligkeit (-); Arg.: wirtschaftliche Bedeutung, Risiken
 
II. Pflichtverletzung
Hier: Hund nicht ausreichend beobachtet auf nicht umzäuntem Gelände herumlaufen lassen
 
III. Vertretenmüssen, § 276 BGB
-> Haftungsprivilegierung, § 708 BGB
Hier: wohl grobe Fahrlässigkeit (andere Ansicht vertretbar)
 
IV. Rechtsfolge: Schadensersatz neben der Leistung
Hier: 300 Euro Behandlungskosten, § 249 II BGB
 
V. Kein Ausschluss (+)
 
VI. Ergebnis: (+)
 
B. § 823 I BGB
-> Durch Unterlassen (+); Arg.: Verkehrssicherungspflicht vertraglich übernommen.
 
C. § 834 BGB
(-); Arg.: betrifft nur den Fall der Schadenszufügung durch ein Tier.
 
Aufgabe 3: Ansprüche W gegen F bzw. C auf Ersatz der Behandlungskosten
 
A. Ansprüche W gegen F
 
I. § 823 I BGB  

  1. Rechtsgutsverletzung
    Hier: Eigentum
  2. Verletzungsverhalten
    Hier: Anfahren des Hundes
  3. Zurechnung (+)
  4. Rechtswidrigkeit (+)
  5. Verschulden
    Hier: Fahrlässig
  6. Rechtsfolge: Schadensersatz, §§ 249 ff. BGB
    Hier: 300 Euro Behandlungskosten, § 249 II BGB
  7. Kein Ausschluss
    -> § 254 BGB (-); Arg.: W trifft kein Mitverschulden; kein Zurechnung des Verschuldens des K, da K nicht „Erfüllungsgehilfe“
  8. Ergebnis: (+)

 
II. § 18 StVG
(+); Arg.: Verschulden vermutet; kein unabwendbares Ereignis
 
B. W gegen C
 
I. § 823 I BGB
(-); Arg.: kein eigenes Verschulden
 
II. § 831 BGB  

  1. Verrichtungsgehilfe (+)
  2. Unerlaubte Handlung des Verrichtungsgehilfen
    (+), s.o.
  3. In Ausführung (+)
  4. Verschulden des C
    -> Vermutet
    Hier: keine Exkulpation
  5. Rechtsfolge: Schadensersatz
    (+), i.H.v. 300 Euro
  6. Ergebnis: (+)

 
III. § 7 StVG
(+), verschuldensunabhängig
 
Aufgabe 4: Ansprüche des K gegen F und C nach Zahlung an W
 
A. Gesamtschuldnerausgleich, § 426 I BGB
 
I. Gesamtschuldner
Hier: § 840 BGB
 
II. Zahlung durch einen Gesamtschuldner (+)
 
III. Rechtsfolge: Ausgleichsanspruch nach Kopfteilen
Hier: jeweils 100 Euro von F und C
 
IV. Kein Ausschluss (+)
 
V. Ergebnis: (+), i.H.v. jeweils 100 Euro
 
B. § 426 II BGB
 
I. Gesamtschuldner (+)
 
II. Zahlung durch einen Gesamtschuldner (+)
 
III. Rechtsfolge: Gesetzlicher Forderungsübergang
-> Höhe: wie § 426 I BGB, d.h. jeweils 100 Euro
 
IV. Ergebnis: (+)
 
C. §§ 683 S.1, 670 BGB
 
I. Fremdes Geschäft
Hier: Begleichung einer (auch) fremden Schuld
 
II. Fremdgeschäftsführungswille
-> Vermutet
 
III. Ohne Auftrag (+)
 
IV. Berechtigung
-> wohl (+)
 
V. Rechtsfolge: Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
Hier: jeweils 100 Euro.