LG Berlin zu den Folgen eines Wohnraummietvertrags per E-Mail und ohne Widerrufsbelehrung
In Zeiten der Digitalisierung wurde ein Vermieter erfinderisch: Er vermietete einem Mieter eine Wohnung allein unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln - und vergaß zudem, ihn über sein Widerrufsrecht zu belehren. Das LG Berlin entschied jüngst, dass im Falle eines wirksamen Widerrufs durch den Mieter, der Vermieter diesem sämtliche geleistete Zahlungen zurückzugewähren hat.
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