#Schuldrecht AT

Ist ein Verkäufer an einen Vertrag auch dann gebunden, wenn der verkaufte Gegenstand nur noch teurer als geplant lieferbar ist?

Veräußert ein Uhrenhändler eine teure Armbanduhr an einen Kunden, so ist er auch dann noch an den einmal geschlossenen Vertrag gebunden, wenn die verkaufte Rolex nur noch teurer als geplant lieferbar ist - das hat das Landgericht Köln jüngst entschieden. Der Kunde müsse allerdings seiner Schadensminderungspflicht nachkommen und nach günstigeren Angeboten Ausschau halten.

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