Schuften bis ins hohe Alter?
Ob aus purer Leidenschaft zum Job, zur Erhaltung des Lebensstandards oder um sich körperlich und geistig fit zu halten (frei nach dem Motto: „wer rastet, der rostet“) – Gründe für das Weiterarbeiten nach dem Erreichen der Renteneintrittsgrenze gibt es viele. Welche Motivation bei dem späteren Kläger ursächlich dafür ist, dass er auch mit 79 Jahren weiter an den Zähnen seiner Patienten werkelt, bleibt sicherlich sein Geheimnis. Klar ist allerdings, dass der Fall, mit dem sich zuletzt das OLG Saarbrücken in seinem Urteil vom 17.01.2025 (Az.: 3 U 6/24) befassen durfte, ohne die Begeisterung des Zahnarztes für seine Arbeit niemals eine so bemerkenswerte Wendung genommen hätte.
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