Eine inhaltliche Überprüfung von Vertragsbedingungen gehört zur Grundausstattung eines Juristen und einer Juristin und steht schon auf dem Vorlesungsplan Deiner BGB-AT Vorlesung im ersten Semester. Die Entscheidung vom Landgericht Köln ist ein sehr gutes Beispiel für Dich, welche Anforderungen an eine Inhaltskontrolle gestellt werden. Außerdem kannst Du aus dieser Entscheidung für Dich mitnehmen, was unter der gern verwendeten Floskel „sachverhaltsnahes Arbeiten und Argumentieren“ zu verstehen ist.
WeiterlesenNeuwertige Waren gleich neue Ware?
In der Rechtswissenschaft kommt es nicht selten auf feinste Differenzierungen an, die auf den ersten Blick kleinlich wirken, dessen unterschiedliche Beurteilung am Ende aber den ganzen Fall entscheidet. So war es auch in dem vom AG München veröffentlichten Urteil zu einer auf eBay bestellten Felge, dessen Nichtlieferung letztlich zu Mehrkosten beim Käufer führte. Kann sich der Kläger diese Kosten vom Beklagten zurückholen? Dafür wird zentral maßgeblich sein, ob es sich bei der auf eBay bestellten Felge um eine neue oder neuwertige Sache handelt.
WeiterlesenBGH zum VSD im bargeldlosen Zahlungsverkehr
Sofern im mehrgliedrigen Überweisungsverkehr der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vor Gutschrift eines Betrages seine Warnpflicht gegenüber einer Zwischenbank wegen einer Gefährdung der Interessen des Zahlers verletzt hat, kann dann der Zahler Schadensersatz verlangen?
WeiterlesenKauf einer unerkannt trächtigen Stute
Es kommt nicht von ungefähr, dass Pferde und Gebrauchtwagen bei Juristen:innen gefürchtet sind. Erfahrungsgemäß ziehen diese Kaufverträge oft unliebsame juristische Probleme mit sich und verlaufen in der Praxis selten reibungslos. Daher sind solche Sachverhalte bei vielen Prüfungsämtern gerne ein Dauerbrenner. Die aktuelle Entscheidung des OLG Oldenburg vom 11.09.2024 (Az. 8 U 36/24) zeigt jedoch, dass Du solche Sachverhalte mit Deinem juristischen Handwerkszeug und einer schematischen Herangehensweise gut lösen kannst.
WeiterlesenDass in zivilrechtlichen Examensklausuren sowohl im ersten als auch im zweiten Examen Verkehrsunfälle so beliebt sind, liegt daran, dass diese ständig vor Gericht enden. So musste sich das Landgericht Münster mal wieder mit Ansprüchen in Zusammenhang mit einem Auffahrunfall beschäftigen. Da der klagende Radfahrer das Urteil des LG Münsters nicht akzeptieren wollte, landete der Fall schließlich vor dem OLG Hamm. Aber auch das OLG Hamm sah in seiner Entscheidung den Anscheinsbeweis, der gegen den Auffahrenden spricht, als entkräftet an.
WeiterlesenHeute bleibt die Küche kalt
Der Werbespruch einer bekannten Restaurantkette "Heute bleibt die Küche kalt, wir gehen in den Wienerwald” aus dem Jahr 1977 ist wohl durchaus als prägnant zu bezeichnen - er bleibt im Kopf. Was aber, wenn der Spruch sozusagen Realität wird?
WeiterlesenReisen in Coronazeiten waren stets von Unsicherheit geprägt, ob das Auswärtige Amt das Reiseziel nicht doch kurzfristig als Hochrisikogebiet einstuft und eine entsprechende Reisewarnung ausspricht. Doch reicht es in dem Falle, wenn man den Hinflug nicht antritt, um konkludent den Rücktritt von der Pauschalreise zu erklären?
WeiterlesenKann der Vermieter bei einem Wohnraummietvertrag die Aufrechnung mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters erklären?
WeiterlesenDein juristisches Alter im Überblick
In unserem Studium lernen wir bereits im ersten Semester, welche juristischen Rechte und Pflichten mit unseren verschiedenen Altersstufen eintreten. Schnell wird uns allen klar, dass dieses Wissen zwar zum Standardwissen eines Juristen und einer Juristin gehört, uns aber nicht das Examen bestehen lässt. Es kommt, wie es kommt, und unser Gehirn speichert dies nicht im allzeit abrufbaren Jurawissen ab. Aber jeder weiß: sich hierbei zu blamieren, ist ein „No Go“ für jeden angehenden Juristen und für jede angehende Juristin.
WeiterlesenDie Umsetzung der Verbraucherrichtlinie brachte viele Vorteile und Erleichterungen für Verbraucher mit sich – ganz vorneweg das Widerrufsrecht der §§ 312 ff. BGB. Danach können Verbraucher über das Internet bestellte Waren grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe und Vorliegen eines Grundes zurückschicken. Doch wie wir alle wissen, kein Grundsatz ohne Ausnahme: Im Widerrufsrecht sind Ausschlussgründe geregelt. Einer davon geriet kürzlich ins Visier des OLG Brandenburg.
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